Brüssel schließt chinesische Unternehmen von EU-Vergaben aus

20.06.2025 10:27:00

Chinesische Unternehmen werden künftig von bestimmten öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.

Konkret geht es um Aufträge für die Beschaffung von Medizinprodukten im Wert von mehr als fünf Millionen Euro, wie die EU-Kommission mitteilte. Damit nutzt die Behörde erstmals ein 2022 in Kraft getretenes Sanktionswerkzeug.

Mit ihm können Staaten bestraft werden, die etwa europäische Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen diskriminieren. Es soll nach Hoffnung der EU dafür sorgen, dass andere Länder ihre Märkte für europäische Unternehmen öffnen.

EU sieht europäische Unternehmen diskriminiert

EU-Angaben zufolge hat sich die Zahl der chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten in die EU zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig habe China erhebliche Hindernisse für seinen Markt aufgebaut. Bei fast 90 Prozent der öffentlichen Aufträge für die Beschaffung von Medizinprodukten in China gebe es diskriminierende Maßnahmen gegenüber in der EU hergestellten Produkten und EU-Lieferanten.

Wie aus den Angaben hervorgeht, geht es um medizinische Produkte sämtlicher Art - das können verschiedene Apparate und Geräte sein etwa zum Beatmen, Röntgen oder Sterilisieren ebenso wie Rollstühle und Verbandsmaterial wie Pflaster.

Chinas Regierung spricht von Doppelmoral

In eine Reaktion kündigte Peking an, "die Interessen chinesischer Unternehmen entschieden schützen" zu wollen. Die EU gelte zwar beständig als der offenste Markt der Welt, "bewegt sich jedoch in der Praxis zunehmend in Richtung Protektionismus", so ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums. Unter dem Vorwand des fairen Wettbewerbs betreibe Brüssel in Wirklichkeit unfaire, wettbewerbsverzerrende Praktiken, was "ein klassischer Fall von Doppelmoral" sei.

Die Kommission hatte seit vergangenem Jahr mehrfach betont, mit den chinesischen Behörden in Kontakt zu sein. Offensichtlich haben die Gespräche aber nicht zu einem für die EU zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Ausnahmen soll es beispielsweise geben, wenn nur eine chinesische Firma sich auf eine Ausschreibung bewirbt.

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BRÜSSEL (dpa-AFX)

Bildquelle: jiawangkun / Shutterstock.com, Aleksey Klints / Shutterstock.com, ArtisticPhoto / Shutterstock.com

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