Geldgeschenke: In diesen Fällen muss das Finanzamt informiert werden

26.01.2026 03:03:13

Geldgeschenke sind schnell gemacht - steuerlich aber oft heikler als gedacht. Wann eine Meldung beim Finanzamt Pflicht ist, welche Ausnahmen gelten und wo im Alltag unerwartete Fallstricke lauern.

Wann Geldgeschenke meldepflichtig sind

Geldgeschenke wirken im Alltag oft unkompliziert - steuerlich sind sie es nicht immer. Grundsätzlich muss jede Geldschenkung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden, selbst dann, wenn der persönliche Freibetrag nicht überschritten wird. Diese Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe der Zuwendung und soll sicherstellen, dass relevante Vermögensübertragungen nachvollziehbar bleiben. Darauf weist die Kanzlei RAW Partner hin.

Zur Anzeige verpflichtet sind sowohl der Schenker als auch der Beschenkte. Beide tragen eigenständig die Verantwortung, dass der Vorgang gemeldet wird. Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Ausführung der Schenkung erfolgen.

Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass Schenkungen nicht isoliert, sondern über einen längeren Zeitraum zusammen betrachtet werden. Mehrere kleinere Geldzuwendungen können sich aufsummieren und später den steuerlichen Freibetrag überschreiten. Um diese Entwicklung prüfen zu können, werden entsprechende Schenkungen über einen Zeitraum von zehn Jahren erfasst.

Diese Ausnahmen gelten - und wann keine Meldung nötig ist

Nicht jedes Geldgeschenk muss beim Finanzamt angezeigt werden. Ausgenommen sind sogenannte übliche Gelegenheitsgeschenke, etwa zu Geburtstagen, Hochzeiten, Weihnachten, Ostern oder nach bestandenen Prüfungen, wie RAW Partner erklärt. Solche Zuwendungen gelten als sozialadäquat und fallen daher nicht unter die Meldepflicht.

Entscheidend ist dabei allerdings, was als "üblich" gilt. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Maßgeblich sind vielmehr die Vermögensverhältnisse von Schenker und Beschenktem. Ein Betrag, der für eine wohlhabende Familie als übliches Hochzeitsgeschenk gilt, kann bei anderen bereits deutlich darüber liegen.

Ebenfalls keine meldepflichtige Schenkung sind Unterhaltsleistungen, sofern sie dem Bestreiten eines angemessenen Lebensstandards dienen. Dazu zählen laufende Unterstützungen, die notwendig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Keine separate Anzeige ist außerdem erforderlich, wenn eine Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet wurde. In diesen Fällen erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar oder das Gericht an das Finanzamt.

Freibeträge, Steuerklassen und typische Fallstricke

Ob auf ein Geldgeschenk Steuern anfallen, hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. Entsprechend unterschiedlich hoch sind die steuerfreien Freibeträge. Diese liegen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei bis zu 500.000 Euro, bei Kindern und Stiefkindern bei bis zu 400.000 Euro und bei Enkeln bei bis zu 200.000 Euro. Für Personen der Steuerklasse II und III gilt dagegen lediglich ein Freibetrag von jeweils 20.000 Euro.

Wichtig ist dabei: Diese Freibeträge gelten nicht einmalig, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren. Mehrere kleinere Geldgeschenke können sich in diesem Zeitraum addieren und dadurch steuerpflichtig werden. Darauf weist RAW Partner ausdrücklich hin.

Eine fehlende Anzeige einer Schenkung stellt für sich genommen noch keine Steuerhinterziehung dar, solange der maßgebliche Freibetrag nicht überschritten wird. Problematisch kann es jedoch werden, wenn spätere Schenkungen oder eine Erbschaft dazu führen, dass die Summe der Zuwendungen den Freibetrag übersteigt. In diesem Fall kann die unterlassene Meldung früherer Schenkungen rückwirkend steuerliche Konsequenzen haben, wie RAW Partner erläutert.

Zusätzliche Risiken entstehen im Alltag häufig durch Gemeinschaftskonten. Nach Angaben der Donner & Reuschel Privatbank kann bereits eine Überweisung auf ein solches Konto als Schenkung gewertet werden, wenn ein Kontoinhaber das Guthaben allein einzahlt, beide Kontoinhaber jedoch darüber verfügen können. Besonders kritisch sind größere Umbuchungen innerhalb der Familie oder hohe Einzahlungen auf Gemeinschaftskonten ohne klare Zuordnung und Dokumentation.

Redaktion finanzen.net

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