Mietprobleme: Tipps für Mieter in schwierigen Situationen
Mietmängel richtig dokumentieren und anzeigen
Der erste und wichtigste Schritt bei jedem Wohnungsmangel ist die ordnungsgemäße Dokumentation. Mieter sollten jeden Schaden oder Mangel sorgfältig festhalten, idealerweise durch Fotos oder kurze Videos. Dabei ist es wichtig, auch das Datum zu notieren, an dem der Mangel zum ersten Mal bemerkt wurde. Diese Dokumentation bildet später die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Die Mängelanzeige an den Vermieter muss schriftlich erfolgen und sollte den Mangel so detailliert wie möglich beschreiben. Wie aus dem Ratgeber von ImmobilienScout24 hervorgeht, sollten Mieter erklären, was genau nicht in Ordnung ist und wie sich der Mangel auf die Wohnqualität auswirkt. Zusätzlich muss der genaue Ort des Mangels angegeben werden - beispielsweise in welchem Raum oder Bereich der Wohnung das Problem auftritt.
Ein wesentlicher Punkt ist die Fristsetzung: Mieter müssen dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Üblicherweise sind 14 Tage angemessen, bei dringlichen Problemen wie einem Heizungsausfall im Winter können auch kürzere Fristen gerechtfertigt sein. Gleichzeitig sollten Mieter bereits in der Mängelanzeige erwähnen, dass sie sich das Recht auf eine Mietminderung vorbehalten, falls der Mangel nicht fristgerecht behoben wird.
Mietminderung rechtssicher durchsetzen
Sobald der Vermieter ordnungsgemäß über den Mangel informiert wurde, haben Mieter das Recht zur Mietminderung. Die rechtliche Grundlage bildet Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der besagt, dass nur derjenige die volle Miete bezahlen muss, dessen Wohnung einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Wichtig ist dabei: Die Miete wird kraft Gesetzes gemindert - Mieter müssen dies weder beim Vermieter noch bei einem Gericht beantragen.
Die Höhe der Mietminderung orientiert sich daran, wie stark der Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht, weshalb sich Mieter an Mietminderungstabellen orientieren können, die Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen zusammenfassen. Bei Schimmelbefall im Badezimmer kann beispielsweise eine Minderung von 10 Prozent angebracht sein, im Kinderzimmer sind aufgrund der Gesundheitsgefährdung sogar 20 Prozent möglich.
Ein häufiger Fehler ist jedoch eine zu hoch angesetzte Mietminderung. Wer unberechtigt mit mehr als einer Monatsmiete säumig ist, riskiert eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Wie aus dem Ratgeber der Sparkasse hervorgeht, sollten Mieter die Miete zunächst unter Vorbehalt weiterzahlen und sich beraten lassen, um eine angemessene Höhe der Mietminderung festzulegen. In einem schriftlichen Begleitschreiben können Mieter klarstellen, dass sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen und auf das Bestehen des Mangels hinweisen.
Professionelle Hilfe und Unterstützung nutzen
Wenn Vermieter nicht auf Mängelanzeigen reagieren oder Mieter sich unsicher über ihre Rechte sind, gibt es verschiedene Anlaufstellen für Unterstützung. Mietervereine bieten ihren Mitgliedern gegen einen Mitgliedsbeitrag umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung. Sie können bei der Erstellung von Schreiben an den Vermieter helfen und im Streitfall sogar vor Gericht vertreten.
Auch Verbraucherzentralen bieten kostengünstige oder kostenlose Beratung zu Mietrechtsfragen. Sie können Unterlagen auf Fehler oder unzulässige Klauseln prüfen, Mieterrechte erklären und Musterbriefe bereitstellen. Laut dem Beitrag von Transparent-beraten.de erfolgt die Beratung durch Experten, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben.
Bei komplexeren Problemen oder wenn rechtliche Schritte nötig werden, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll. Dieser kann Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen prüfen, bei Konflikten verhandeln und gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Die Kosten können durch eine Mietrechtsschutzversicherung abgedeckt werden, die gerade bei bestehenden Konflikten hilfreich ist.
Eine oft unterschätzte Ressource sind auch andere Mieter im Haus. Gemeinsames Auftreten hat oft mehr Gewicht, da Vermieter größere Probleme vermeiden möchten. Andere Mieter können zudem wertvolle Informationen über ihre eigenen Erfahrungen oder bereits unternommene rechtliche Schritte teilen. Wichtig ist in allen Fällen: Mieter sollten nichts voreilig unterschreiben, da Vereinbarungen und Mieterhöhungen nur schwer rückgängig zu machen sind.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
Bildquelle:
5Hinweis zu Plus500: Plus500CY Ltd ist zugelassen und reguliert durch CySEC (#250/14). 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.