Altersentlastungsbetrag nutzen: Jetzt 600 Euro Steuerbonus sichern
Wer Anspruch auf den Steuerbonus hat
Der Altersentlastungsbetrag richtet sich an Personen, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand noch berufstätig ist oder bereits den Ruhestand genießt. Entscheidend ist, dass Einkünfte vorliegen, die versteuert werden müssen, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder ein aktives Gehalt.
Höhe des Entlastungsbetrags
Der steuerliche Vorteil ist von Jahrgang zu Jahrgang unterschiedlich und nimmt für Neurentner schrittweise ab. Für alle, die bereits vor 2005 in Rente gegangen sind, liegt der maximale Betrag dauerhaft bei rund 1.900 Euro. Der aktuelle Jahrgang 1960 erhält einen niedrigeren Freibetrag von 13,2 Prozent der Einkünfte, dieser gilt aber nur bis zu 627 Euro. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes 2023 verringert er sich jedes Jahr um 0,4 Prozentpunkte bis zum Jahr 2058, so web.de.
Warum der Altersentlastungsbetrag oft ungenutzt bleibt
Viele Anspruchsberechtigte wissen gar nicht, dass ihnen dieser Bonus zusteht. Das liegt unter anderem daran, dass er nicht automatisch vom Finanzamt angerechnet wird. Wer seine Steuererklärung nicht vollständig ausfüllt oder den Freibetrag nicht geltend macht, verzichtet im schlimmsten Fall auf mehrere Hundert Euro im Jahr. Laut Stiftung Warentest ist gerade bei Rentnern mit Nebeneinkünften die Gefahr groß, den Vorteil zu übersehen.
Redaktion finanzen.net
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