BaFin-Streit beigelegt: Ethena stoppt EU-Betrieb - USDe-Rückgabe nur bis Anfang August

04.07.2025 22:09:00

Nach einem eskalierten Konflikt mit der BaFin zieht sich die Frankfurter Krypto-Firma Ethena aus der EU zurück. Besitzer des entsprechenden Kryptotokens haben nun nur noch bis Anfang August Zeit, um einen Rücktausch zu beantragen.

• Konflikt zwischen Ethena und BaFin eskaliert
• BaFin setzt MiCA streng durch - Etherna zieht sich komplett aus EU zurück
• Rückgabe-Deadline: USDe-Besitzer müssen ihre Ansprüche spätestens am 6. August 2025 bei Ethena anmelden

Ethena verlässt die EU

Nach einem über vier Monate andauernden Streit steht der Entschluss nun fest: Ethena verlässt die EU. Angefangen hatte der Konflikt zwischen der Kryptofirma und der deutschen Finanzaufsicht BaFin am 21. März dieses Jahres, als die BaFin Ethena das öffentliche Angebot ihres USDe-Stablecoins und des renditeorientierten sUSDe-Tokens untersagte, wie etwa BTC-ECHO berichtete. Grund für diesen Schritt: Verstöße gegen die EU-Verordnung MiCA, insbesondere der Verdacht auf nicht registrierte Wertpapiere.

Die Behörde fror daraufhin Reservekonten ein, ließ die Web-Plattform abschalten und verbot die Aufnahme neuer Kunden. Nur wenige Wochen später, Mitte April, kündigte Ethena an, seine deutsche Tochtergesellschaft schrittweise abzuwickeln.

Frist zum Rücktausch läuft

Am 25. Juni einigten sich Ethena und die BaFin schließlich auf einen 42-tägigen Rücknahmeplan unter Aufsicht: Seitdem können USDe-Halter einen Rücktausch direkt bei Ethena beantragen. Die Frist endet am 6. August. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwache den Prozess, heißt es bei BTC-ECHO.

Nach Ablauf der Frist gilt die Ethena GmbH als vollständig abgewickelt. Ab dem 7. August müssen Ansprüche dann an die britische Tochter Ethena (BVI) Limited gerichtet werden, und USDe kann dann nur noch in den Stablecoin USDC getauscht werden.

USDe-Halter in der EU sollten vor diesem Hintergrund nun umgehend prüfen, ob sie den Rücktausch in Anspruch nehmen wollen, denn nach dem 6. August wird der Prozess deutlich aufwendiger. Wer daneben aber investiert bleiben möchte, muss künftig auf die Angebote der BVI-Gesellschaft vertrauen - außerhalb des europäischen Verbraucherschutzes.

MiCA als Prüfstein für Krypto-Geschäftsmodelle

Ethena war eines der ersten Unternehmen, das nach Inkrafttreten von MiCA eine Lizenz anstrebte - und scheiterte. Marktbeobachter erwarten daher künftig strengere Prüfungen auch bei anderen Stablecoin-Emit­tenten.

MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und ist eine EU-Verordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Krypto-Assets innerhalb der Europäischen Union schafft. Die Verordnung soll Anlegerschutz gewährleisten, Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, Finanzstabilität fördern und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung vorbeugen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: nitpicker / Shutterstock.com

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