Homeoffice in der Steuererklärung: Die gebrauchte Büroausstattung von der Steuer absetzen

20.04.2025 22:51:00

In Zeiten von coronabedingtem Homeoffice, stellt sich für viele die Frage, ob die Ausstattung im hauseigenen Büro von der Steuer absetzbar ist. Denn viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass auch gebrauchte Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden können.

Büroausstattung aus zweiter Hand

Die Corona-Pandemie hat etliche Menschen für einen unbestimmten Zeitraum ins Homeoffice verbannt. Während sich einige über die Heimarbeit freuen, sind wiederum andere wenig begeistert über die neue Arbeitssituation. Doch das Finanzamt hat nun eine kleine Aufmunterung, denn gegenüber ntv erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin: "Die Kosten von Schreibtisch, Bürostuhl oder Schreibtischlampe aus zweiter Hand müssen aber glaubhaft gemacht werden können". Denn viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass auch gebrauchte Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden können. Die Arbeitsmittel definieren sich dabei jeweils über den beruflichen Gebrauch.

Gebrauchte Arbeitsmittel absetzen

Wer sich dazu entscheidet sein Büro aufzuwerten oder gleich neu einzurichten und dabei die Arbeitsmittel gebraucht kauft, kann gleich doppelt sparen. Denn auch die Büroausstattung aus zweiter Hand kann steuerlich abgesetzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Kaufpreis mittels Beleg nachgewiesen werden kann. Dabei sind die steuerlichen Regeln die gleichen wie beim Kauf neuwertiger Arbeitsmittel. Demnach sind generell alle Gegenstände steuerlich absetzbar, die zu beruflichen Zwecken eingesetzt oder beruflich genutzt werden. Gegenstände, die weniger als 410 Euro kosten, können direkt abgesetzt werden, während Arbeitsmittel, die diese Grenze überschreiten über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In die Kategorie der Arbeitsmittel fallen in der Regel Computer, Aktentaschen, Büroeinrichtungen aber auch Fachliteratur. Je nach Tätigkeit ist es aber auch möglich ein Fahrzeug, sowie die damit verbunden Kosten steuerlich geltend zu machen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Ruslan Grumble / Shutterstock.com, Gunnar Pippel / Shutterstock.com, Lisa S. / Shutterstock.com, filmfoto / Shutterstock.com

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