Heftige Strafen und Bußgelder drohen - Diese Regeln sollten Fahrradfahrer kennen
Gefährliches Halbwissen kann teuer werden
Radfahren gilt als umweltfreundlich und flexibel - doch die Verkehrsordnung macht keinen Unterschied, ob jemand auf zwei oder vier Rädern unterwegs ist. Wer auf dem Fahrrad gegen Vorschriften verstößt, muss mit teilweise erheblichen Bußgeldern rechnen. Die Bußgeldtabelle wurde zuletzt mehrfach verschärft. So kann etwa das Überfahren einer roten Ampel 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlagen - unabhängig davon, ob ein Auto beteiligt ist oder nicht. Mit einer Gefährdung oder einem Unfall kann das Bußgeld bis zu dreimal so hoch ausfallen, heißt es laut anwalt.org.
Alkoholkonsum auf dem Rad
Viele unterschätzen, wie streng die Regeln beim Alkohol auf dem Fahrrad sind. Bereits ab 0,3 Promille kann es Konsequenzen geben, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall passiert. Ab 1,6 Promille wird es richtig ernst: Dann drohen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Punkte und eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen kann sogar die Fahrerlaubnis für Autos entzogen werden.
Vorfahrt, Gehwege und Handynutzung
Ein häufiger Fehler ist die Nutzung des Gehwegs, insbesondere durch Erwachsene. Dies ist grundsätzlich verboten - es sei denn, es gibt eine entsprechende Freigabe durch ein Zusatzschild. Bei Missachtung drohen bis zu 100 Euro Bußgeld. Auch das Handyverbot gilt für Radfahrer in vollem Umfang. Wer beim Fahren das Smartphone nutzt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro, wie der Bußgeldkatalog erläutert. Selbst das kurze Ablesen einer Nachricht kann in den Augen der Polizei als Verkehrsgefährdung gelten.
Beleuchtung und technische Mängel am Rad
Ein weiteres Problemfeld betrifft die Ausstattung der Fahrräder. Viele sind mit unzureichender Beleuchtung unterwegs, was nicht nur gefährlich, sondern auch teuer ist. Wer etwa ohne funktionierende Front- oder Rückleuchte fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro Strafe rechnen. Kommt eine Gefährdung hinzu, kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen. Besonders bei E-Bikes und Pedelecs gelten zusätzliche Vorschriften - etwa, dass der Motor maximal 250 Watt leisten und die Unterstützung bei 25 km/h enden muss. Wird hier manipuliert oder nicht typgerechtes Zubehör verbaut, kann das Rad rechtlich als zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug gelten. Wer es dann ohne das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar.
Fahren in Gruppen und das Verhalten an Zebrastreifen
Auch wer in einer größeren Gruppe unterwegs ist, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. So ist es etwa nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, nebeneinander zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das, wenn der Verkehrsfluss dadurch nicht behindert wird - andernfalls droht ein Bußgeld. Noch heikler wird es an Zebrastreifen: Wer hier nicht absteigt, sondern einfach überquert, riskiert nicht nur einen gefährlichen Zusammenstoß, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 30 Euro. Die Regel besagt klar, dass Radfahrer hier keine Vorrangstellung genießen, solange sie nicht schieben.
Redaktion finanzen.net
Bildquelle: Maren Winter / Shutterstock.com, Sergio Rojo / Shutterstock.com
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