Rente: Einfluss des Geburtsjahres des Kindes
Anspruchsberechtigte Personen
Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten können Rentenansprüche erhöht werden, was insbesondere für Elternteile von Bedeutung ist, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung reduziert beziehungsweise unterbrochen haben. Laut der Deutschen Rentenversicherung entstehen diese Rentenansprüche, indem Elternteile für die Zeit der Kindererziehung so behandelt werden, als hätten sie Beiträge entsprechend dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten gezahlt. Pro Jahr der Kindererziehung wird also ein Rentenpunkt gutgeschrieben.
Anspruchsberechtigt ist dabei diejenige Person - sprich Mutter, Vater oder andere Erziehungsberechtigte -, welche die Hauptverantwortung für die Erziehung des Kindes trägt und deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung weiter. Es kann jedoch immer nur eine Person für dasselbe Kind Erziehungszeiten angerechnet bekommen. Wurde das Kind gemeinsam erzogen, so ordnet die Rentenversicherung die Zeit automatisch der Mutter zu. Dies kann umgangen werden, indem eine gemeinsame Erklärung abgegeben wird, die besagt, dass der Vater sie erhalten soll.
Die angerechnete Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes. Bei mehreren Kindern können sich die Erziehungszeiten überschneiden, was zu einer entsprechenden Verlängerung der anrechenbaren Zeiten führt.
Beantragung der Kindererziehungszeiten
Um Kindererziehungszeiten anerkennen zu lassen, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden - dieser kann auch nachträglich eingereicht werden. Hierbei sollte anhand einer Kontenklärung sichergestellt werden, dass alle relevanten Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind. Zwar kann der Antrag formlos gestellt werden, es existieren jedoch entsprechende Formulare bei der Rentenversicherung. Im Zweifelsfall sollten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung konsultiert werden.
Geburtsjahr verbessert die Anerkennung
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Erziehende maximal zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind. Es werden also bis zu zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet. Dagegen erhalten Erziehende für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, maximal drei Rentenpunkte pro Kind. Entsprechend werden also bis zu drei Jahre anerkannt. Dr. Johannes Geyer, Forscher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, erklärt gegenüber der WirtschaftsWoche: "Obwohl diese Leistung per Gießkannenprinzip verteilt wird, kommt sie im Wesentlichen den unteren Einkommensschichten zugute und hat einen Einfluss auf das Armutsrisiko von älteren Frauen."
Redaktion finanzen.net
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