Volkswagen (VW) vz-Aktie: Hochstufung durch Goldman Sachs Group Inc.

24.11.2025 09:54:01

Goldman Sachs Group Inc. hat die Volkswagen (VW) vz-Aktie genauestens unter die Lupe genommen. Hier sind die daraus resultierenden Ergebnisse.

Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat die Bewertung der Vorzugsaktien von Volkswagen beim Kursziel von 106 Euro mit "Neutral" wieder aufgenommen. Es seien turbulente Zeiten für die europäische Autobranche, schrieb der neu zuständige Experte Christian Frenes am Sonntag in seiner umfangreichen Branchenanalyse. Die chinesische Konkurrenz sei global unvermindert auf dem Vormarsch und die Nachfrage nach Elektroautos lasse nicht nach. Dabei sorgten Zölle, Währungsentwicklungen und Schadstoffregulierung für zusätzliche Probleme. Und am Horizont lauere mit Mobility-as-a-Service (MaaS) ein Schreckgespenst für den individuellen Autobesitz. In der Folge habe der Kapitalmarkt die klassische Produktion der europäischen Autobauer praktisch bereits abgeschrieben. Bei BMW, Mercedes, VW und Renault derart deutlich, dass der Wert dieses Bereichs gar kalkulatorisch negativ sei. Frenes hält dies für verfrüht und sieht das Premiumsegment am stärksten unterbewertet. Für Massenhersteller wie VW, Stellantis und Renault sei der Gegenwind derweil umso stärker.

Zwischen Kurs und Quartal: So steht es um die Volkswagen (VW) vz-Aktie am Tag der ausführlichen Untersuchung

Die Volkswagen (VW) vz-Aktie stieg im XETRA-Handel. Um 09:37 Uhr verteuerte sich das Papier um 1,2 Prozent auf 95,90 EUR. Also hat der Aktienanteil noch Spielraum von 10,53 Prozent nach oben, gemessen am festgelegten Kursziel. Das Handelsvolumen belief sich zuletzt auf 49.770 Volkswagen (VW) vz-Aktien. Für den Anteilsschein ging es seit Jahresanfang 2025 um 14,8 Prozent aufwärts. Die kommenden Finanzergebnisse für Q4 2025 dürfte Volkswagen (VW) vz am 10.03.2026 präsentieren.

NEW YORK (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 23.11.2025 / 22:18 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquelle: Vitaly Korovin / Shutterstock.com, FotograFFF / Shutterstock.com

In eigener Sache

CFD-Broker-Vergleich: die besten CFD-Broker im Test

Mit CFDs können Anleger mit Hebel von steigenden und fallenden Kursen profitieren. Doch welche Anbieter sind empfehlenswert?

CFD-Broker-Vergleich: Die beliebtesten Anbieter im Test

Weitere News zum Thema