Rente im Ausland: Wann der deutsche Fiskus weiter mitkassiert
Steuerpflicht nach dem Wegzug
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet: Alle Einkünfte weltweit werden hierzulande erfasst, wie rosepartner.de erklärt. Wird der Wohnsitz vollständig ins Ausland verlegt und die deutsche Meldeadresse aufgegeben, greift in der Regel die beschränkte Steuerpflicht. Dann sind nur noch Einkünfte steuerpflichtig, die aus deutschen Quellen stammen, wie etwa die gesetzliche Rente.
Es gibt jedoch eine Besonderheit: In manchen Fällen gilt bis zu zehn Jahre lang eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Das betrifft beispielsweise Personen, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und weiterhin wirtschaftliche Bindungen nach Deutschland haben. Auch bestimmte Auslandseinkünfte können dann noch hier steuerpflichtig sein, so ecovis-rts.de.
Besteuerung der Rente im Ausland
Seit 2005 gilt für Rentenzahlungen aus Deutschland ins Ausland eine klare Regel: Sie werden grundsätzlich in Deutschland besteuert - und das ab dem ersten Euro, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) etwas anderes vorsieht. Die Abkommen zwischen Staaten legen fest, ob Deutschland oder der Wohnsitzstaat die Steuer erhebt. In Ländern wie Österreich, Italien oder Polen bleibt Deutschland zuständig. In anderen, etwa den USA oder Griechenland, liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat, so wohnsitzausland.com. Teilweise dürfen beide Staaten besteuern; um Doppelbelastungen zu vermeiden, greifen dann Anrechnungs- oder Freistellungsverfahren.
Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz wird die Rente in voller Höhe überwiesen. Welche Steuern anfallen, entscheidet das jeweilige DBA, so deutsche-rentenversicherung.de. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen oder außerhalb der EU kann die Auszahlung reduziert sein, die steuerlichen Vorgaben sind dort oft deutlich komplizierter.
Nachteile der beschränkten Steuerpflicht
Die beschränkte Steuerpflicht klingt zunächst harmlos, bringt aber klare Nachteile mit sich. Der Grundfreibetrag entfällt, ebenso das Ehegattensplitting. Freibeträge für Kinder oder besondere Aufwendungen stehen nicht mehr zur Verfügung. Werbungskosten und Sonderausgaben lassen sich nur in sehr begrenztem Umfang abziehen. Selbst kleinere Renten können dadurch voll steuerpflichtig werden.
Rückkehr zur unbeschränkten Steuerpflicht
Unter bestimmten Bedingungen kann die unbeschränkte Steuerpflicht wieder beantragt werden. Laut kanzleimauss.de ist das möglich, wenn der Wohnsitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz liegt und entweder mindestens 90 Prozent der Einkünfte aus Deutschland stammen oder das ausländische Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. Ein erfolgreicher Antrag bringt sämtliche steuerlichen Vergünstigungen zurück - vom Grundfreibetrag bis zum Ehegattensplitting.
Wegzugsbesteuerung für Anteilseigner
Besonders streng sind die Regeln für Anteilseigner. Wer mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält und den Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss oft eine sogenannte Wegzugsbesteuerung leisten. Der Fiskus behandelt die Anteile so, als wären sie verkauft worden, und besteuert den dabei fiktiv entstehenden Gewinn sofort. Wer innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt - in manchen Fällen sind es zwölf - kann dieser Belastung entgehen, so wise.com.
Steuerliche Planung vor der Auswanderung
Vor einem dauerhaften Umzug ins Ausland ist eine gründliche steuerliche Vorbereitung ratsam. Die Abmeldung des Wohnsitzes sollte mit einer genauen Analyse der steuerlichen Folgen verbunden werden, empfiehlt schildhorn-steuerberater.de. Auch die letzte Steuererklärung in Deutschland muss alle relevanten Einkünfte enthalten - einschließlich solcher aus dem Ausland, die für den Progressionsvorbehalt relevant sein können, so ecovis-rts.de. Es lohnt sich, die Inhalte des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem neuen Wohnsitzland zu prüfen, wie finanzamt-rente-im-ausland.de rät. In vielen Fällen kann ein früh gestellter Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht Vorteile sichern, so kanzleimauss.de. Anteilseigner sollten vorab klären, ob eine Wegzugsbesteuerung droht, und gegebenenfalls steuerliche Gestaltungen in Betracht ziehen, so wise.com.
Redaktion finanzen.net
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