Cabrio mit offenem Verdeck parken kann teuer werden
Versicherungsschutz ist nicht garantiert
Der Versicherungsschutz hängt wesentlich davon ab, ob das Fahrzeug gegen äußere Einflüsse und Diebstahl gesichert ist. Nach Angaben der VPV Versicherung kann das Parken mit offenem Verdeck im Schadensfall als grob fahrlässig bewertet werden. Bei Diebstahl oder Vandalismus besteht in solchen Fällen das Risiko, dass die Teilkasko-Leistung gekürzt oder vollständig verweigert wird. Wer das Fahrzeug ungesichert verlässt, handle nach Einschätzung des Versicherers grob fahrlässig, insbesondere wenn der Innenraum frei zugänglich bleibt und Wertsachen sichtbar sind. Schäden durch Regen oder Vandalismus gelten dann unter Umständen nicht mehr als versichert.
Rechtliche Aspekte
Juristisch betrachtet ist das Parken mit offenem Verdeck nicht ausdrücklich verboten. Allerdings verlangt § 14 der Straßenverkehrsordnung, dass abgestellte Fahrzeuge gegen unbefugte Benutzung gesichert sein müssen. Wird ein Cabrio offen und unverschlossen abgestellt, kann dies als Verstoß gegen diese Pflicht gewertet werden. Die Polizei kann in solchen Fällen von einer groben Nachlässigkeit ausgehen, vor allem wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt bleibt. Die HUK-Coburg weist darauf hin, dass auch im Innenraum befindliche Gegenstände wie Navigationsgeräte oder Wertgegenstände nicht ersetzt werden, wenn das Fahrzeug nicht ausreichend gesichert war. Bei geöffnetem Verdeck besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für den Verlust solcher Gegenstände.
Empfehlungen aus der Praxis
Ein geschlossenes Verdeck gilt als wesentliches Kriterium für die ordnungsgemäße Sicherung eines Cabrios. Auch wenn das Fahrzeug nur kurz verlassen wird, zum Beispiel beim Einkaufen oder Tanken, sollte das Dach vollständig geschlossen sein. Türen und Fenster müssen verriegelt sein, um den Anforderungen der Versicherer zu genügen. Darüber hinaus sollte der Innenraum frei von sichtbaren Wertgegenständen sein. Ein Cabrio offen und unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort abzustellen, ist besonders risikobehaftet. Plötzliche Wetterumschwünge können erhebliche Schäden verursachen, insbesondere an der Elektronik oder an empfindlichen Innenausstattungen wie Ledersitzen. Auch in belebten Gegenden ist keine vollständige Sicherheit gegeben, da ein geöffneter Innenraum leicht zugänglich bleibt.
Redaktion finanzen.net
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