Enterben mit Strategie: Wann der Ausschluss vom Erbe sinnvoll ist
Wenn Enterben schützt: Insolvenz, Schulden
Manchmal ist es sinnvoll, Angehörige im Testament zu enterben, um sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren. Beispielsweise kann eine Erbschaft bei einem insolventen Erben direkt an dessen Gläubiger gehen. Durch eine Enterbung bleibt das Vermögen in der Familie und wird nicht zur Schuldentilgung verwendet.
Auch bei Empfängern von Sozialleistungen kann eine Erbschaft problematisch sein. Ein plötzlicher Vermögenszuwachs kann dazu führen, dass staatliche Unterstützungen gekürzt oder gestrichen werden. In solchen Fällen kann ein sogenanntes "Behindertentestament" helfen. Hierbei wird das behinderte Kind als Vorerbe eingesetzt, während ein anderer Angehöriger als Nacherbe bestimmt wird. Diese Konstruktion ermöglicht es, dass das behinderte Kind weiterhin Sozialleistungen erhält, da das geerbte Vermögen nicht direkt auf es übergeht, so ein Online-Beitrag von lebenshilfe.de.
Pflichtteil: Was trotz Enterbung bleibt
Selbst wenn ein Angehöriger enterbt wird, steht ihm in vielen Fällen der gesetzlich garantierte Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in bar ausgezahlt werden, wie ein Beitrag von advocado berichtet. Beispielsweise würde ein enterbtes Kind, das nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf 50 Prozent des Nachlasses hätte, dennoch 25 Prozent als Pflichtteil erhalten.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Pflichtteil zu reduzieren oder zu umgehen. Eine davon ist der Pflichtteilsverzicht. Hierbei verzichtet der potenzielle Erbe freiwillig auf seinen Pflichtteil, meist gegen eine Abfindung. Dieser Verzicht muss notariell beurkundet werden und kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Pflichtteilsentzug: Nur in Ausnahmefällen möglich
In bestimmten Fällen kann der Pflichtteil auch entzogen werden. Dies ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Gründe für einen Pflichtteilsentzug können beispielsweise schwere Vergehen des Erben gegenüber dem Erblasser sein, wie etwa versuchte Tötung oder schwere Straftaten. Der Entzug muss im Testament ausdrücklich begründet und dokumentiert werden.
Strategien zur Nachlassgestaltung: Schenkungen und Eheverträge
Um Pflichtteilsansprüche zu minimieren, können zu Lebzeiten Schenkungen an andere Familienmitglieder erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers unter bestimmten Umständen den Pflichtteil erhöhen können, so ein Online-Beitrag von rosepartner.de.
Ein weiterer Ansatz ist die Gestaltung von Eheverträgen oder die Änderung des Güterstands. Beispielsweise kann durch die Vereinbarung einer Gütertrennung der gesetzliche Erbteil des Ehepartners beeinflusst werden, was wiederum Auswirkungen auf die Pflichtteilsansprüche anderer Angehöriger haben kann, wie es weiter heißt.
Insgesamt sollte das Enterben von Angehörigen nicht leichtfertig erfolgen. Es erfordert eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass die gewünschten Ziele erreicht werden und keine unbeabsichtigten Konsequenzen entstehen.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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