Rückerstattung

Geld zurück für Eltern: Pflegeversicherung entlastet Rentner mit Kindern

20.06.25 07:12 Uhr

Pflegeversicherung: Eltern können sich Beiträge zurückholen - so geht’s! | finanzen.net

Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen seit 2023 weniger Pflegebeiträge - auch Rentnerinnen und Rentner profitieren. Seit April dieses Jahres starteten die Rückerstattungen für zu viel gezahlte Beiträge.

Beitragssenkung auf Grundlage eines Verfassungsurteils

Die Einführung der gestaffelten Beitragssätze geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 zurück. Das Gericht stellte fest, dass die Pflegeversicherung bislang die Erziehungsleistung von Eltern nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die Bundesregierung reagierte und senkte den Beitrag für Eltern mit mehreren Kindern stufenweise. Konkret wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte gesenkt - bis maximal zu einem Abschlag von 1,0 Prozentpunkten bei fünf oder mehr Kindern. Dieser Abschlag gilt lebenslang, also auch im Rentenalter.

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Rentner mit Kindern erhalten bald Geld zurück

Obwohl die neue Regelung seit Juli 2023 gilt, wurde sie bisher bei Rentnerinnen und Rentnern noch nicht berücksichtigt. Grund ist der fehlende digitale Datenabgleich zwischen Pflegekassen und der Deutschen Rentenversicherung. Laut dem Portal "Ihre Vorsorge" sollen betroffene Rentnerinnen und Rentner nun seit April 2025 automatisch Rückerstattungen erhalten - und zwar rückwirkend für die zu viel gezahlten Beiträge aus den Jahren 2023 und 2024. Die Deutsche Rentenversicherung kündigte an, die Auszahlung auf Basis der vorliegenden Kinderzahl-Daten vorzunehmen. Schätzungen von Rentenexperten gehen davon aus, dass Rückzahlungen im mittleren dreistelligen Bereich möglich sind - abhängig vom Rentenbeginn, der Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge und der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder.

Digitaler Abgleich erleichtert Nachweis der Kinderzahl

Damit die Rückerstattung erfolgen kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihre Kinderanzahl gegenüber der Rentenversicherung nachweisen. Bisher ist das nur manuell per Geburtsurkunde oder Kindergeldnachweis möglich.

Der GKV-Spitzenverband teilte jedoch mit, dass ab Juli 2025 ein zentrales, digitales Nachweisverfahren zur Verfügung stehen soll. Dadurch sollen Pflegekassen und Rententräger in der Lage sein, die Kinderzahl automatisch abzugleichen und entsprechende Beitragssätze anzuwenden oder Rückzahlungen zu veranlassen.

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Beitragssatz steigt dennoch leicht

Zum Jahresbeginn 2025 wurde der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent angehoben. Für Eltern mit mehreren Kindern wirken die gestaffelten Abschläge jedoch weiterhin entlastend.

Für kinderlose Versicherte bleibt der gesetzliche Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten bestehen, sodass sie ab 2025 einen Beitragssatz von 4,2 Prozent zahlen. Eltern mit fünf oder mehr Kindern zahlen dagegen nur 2,6 Prozent.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com, 1eyeshut / Shutterstock.com