Zusatzverdienst trotz Hinterbliebenenrente - wie viel erlaubt ist

14.11.2025 03:45:00

Hinterbliebenenrente bedeutet finanzielle Unterstützung in einer ohnehin schweren Zeit. Doch nicht immer reicht sie aus. Wer etwas dazuverdienen möchte, muss bestimmte Regeln beachten. Seit Juli 2025 gelten neue Freibeträge und eine überarbeitete Anrechnungslogik.

Neuer Freibetrag

Die Hinterbliebenenrente soll einen Teil der finanziellen Lücke schließen, die entsteht, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage, in welchem Rahmen ein Nebenverdienst möglich ist. Seit Juli 2025 gilt ein höherer monatlicher Freibetrag von 1.076,86 Euro netto. Er orientiert sich am aktuellen Rentenwert, der auf 40,79 Euro gestiegen ist. Multipliziert mit dem Faktor 26,4 ergibt sich die neue Grenze, wie Steuertipps.de erklärt.

Für waisenrentenberechtigte Kinder gibt es einen Zuschlag. Pro Kind steigt der Freibetrag um rund 228 Euro. Dadurch liegt die individuelle Grenze je nach Familiensituation deutlich höher.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird

Wird mehr verdient als der festgelegte Freibetrag erlaubt, erfolgt eine anteilige Kürzung der Rente. Die Berechnung basiert auf einem pauschalen Nettoeinkommen. Dafür werden laut Deutsche Rentenversicherung 40 Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen. Erst wenn der verbleibende Betrag die Freibetragsgrenze übersteigt, kommt es zu einer Minderung der Rentenzahlung.

Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 2.000 Euro ergibt sich nach Abzug der Pauschale ein fiktives Nettoeinkommen von 1.200 Euro. Übersteigt dieser den Freibetrag von 1.076,86 Euro, wird nur der Differenzbetrag angerechnet (123,14 Euro). In diesem Fall wären es etwa 49 Euro weniger monatliche Witwenrente (40 Prozent von 123,14 Euro).

Wenn eigene Rentenansprüche hinzukommen

Zusätzlich zur Hinterbliebenenrente beziehen viele Betroffene eine eigene Altersrente. Auch diese zählt zum Einkommen. Die Rentenversicherung setzt hierfür ebenfalls auf eine Pauschale. Vom Bruttobetrag der eigenen Rente werden 14 Prozent abgezogen, das Ergebnis fließt dann in die Berechnung ein, Steuertipps.de. Kombiniert mit einem Nebeneinkommen kann so schnell die Freibetragsgrenze überschritten werden. Die Folge ist auch hier eine anteilige Kürzung der Witwen- oder Witwerrente. Vor allem bei Personen, die bereits länger im Ruhestand sind, spielt dieser Aspekt eine wichtige Rolle.

Waisenrenten unterliegen keiner Hinzuverdienstgrenze

Für Waisenrenten gelten andere Spielregeln. Solange keine weitere Hinterbliebenenrente bezogen wird, ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung hin. Erst wenn zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird, greifen die normalen Freibetragsregelungen.

Redaktion finanzen.net

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