Lautstärke auf Balkon, Garten & Terrasse: Diese Regeln gelten im Sommer

11.07.2025 22:47:00

Die warmen Sommertage locken viele Menschen nach draußen und somit auf den Balkon, die Terrasse oder in den Garten. Doch wo beginnt die Lärmbelästigung für Nachbarn und welche Kosten können bei Verstößen drohen?

Mit den steigenden Temperaturen verlagert sich das Leben vermehrt nach draußen. Grillpartys, planschende Kinder im Pool oder entspannte Abende auf der Terrasse gehören zum Sommer dazu. Doch was für die einen Erholung bedeutet, kann für andere zur Belastungsprobe werden. Die rechtlichen Grenzen sind dabei klarer definiert, als viele denken, und Verstöße können teuer werden.

Ruhezeiten: Die wichtigsten Regeln für draußen

Die Basis für alle Lärmregelungen bilden die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Wie der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE) erklärt, gilt üblicherweise eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Zusätzlich können Kommunen eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr festlegen. An Sonn- und Feiertagen herrscht ganztägig Ruhe.

Während der Ruhezeiten ist nur Zimmerlautstärke erlaubt, auch im Freien. Das bedeutet: Grillpartys müssen ab 22 Uhr deutlich leiser werden, und auch Gespräche auf der Terrasse dürfen die Nachbarn nicht mehr stören. Plant man eine längere Feier, kann man zwar bei Nachbarn um Verständnis werben, einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Gartengeräte und Kinderlärm: Spezielle Regelungen

Besonders beim Einsatz von Gartengeräten ist Vorsicht geboten. Wie in einem Online-Beitrag von bussgeldkatalog.org berichtet wird, ist die Nutzung von Rasenmähern und ähnlichen Geräten nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und Graskantenschneider gelten noch engere Zeitfenster: werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr. Sonntags und feiertags ist der Einsatz aller motorbetriebenen Gartengeräte komplett verboten.

Bei Kinderlärm zeigen sich die Gerichte toleranter. Typisches Kinderspielen mit Schreien, Lachen und Toben beim Spielen gilt als zumutbar - auch während der Mittagsruhe. Von kleinen Kindern kann keine Einhaltung der üblichen Ruhezeiten verlangt werden. Nicht akzeptiert werden muss jedoch vermeidbarer Lärm, etwa wenn ein Kind über längere Zeit einen Ball gegen die Wand wirft.

Teure Konsequenzen: Diese Bußgelder drohen

Die finanziellen Konsequenzen bei Lärmverstößen sind erheblich. Aktuelle Bußgeldkataloge von 2025 zeigen: Für einen Verstoß gegen die Nachtruhe können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Beim Einsatz von Gartengeräten außerhalb der erlaubten Zeiten drohen sogar Strafen bis zu 50.000 Euro, da die Kommunen die konkreten Sanktionen selbst festlegen können.

Bei regelmäßigen Verstößen wird es noch teurer: Vermieter können lärmende Mieter abmahnen und im Extremfall sogar kündigen. Betroffene Nachbarn haben außerdem das Recht, das Ordnungsamt zu benachrichtigen oder zivilrechtlich gegen die Störung vorzugehen. Es empfiehlt sich jedoch immer, erst das direkte Gespräch zu suchen - denn ein dauerhaft gutes Miteinander ist wichtiger, als sich kurzfristig durchzusetzen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: fukume / Shutterstock.com, Andrii Iemelianenko / Shutterstock.com

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