Selbstständig im Nebenerwerb: Das ist zu beachten

02.02.2026 08:37:00

Der Weg in die Selbstständigkeit muss nicht gleich ein Sprung ins kalte Wasser sein. Viele wählen den sicheren Weg über den Nebenerwerb - doch auch hier lauern rechtliche Fallstricke und steuerliche Pflichten, die von Anfang an mitbedacht werden müssen.

Rechtliche Voraussetzungen und Anmeldepflichten

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, unterliegt denselben Anmeldepflichten wie hauptberufliche Gründer. Wie die dpa berichtet, ist in den meisten Branchen eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich - ausgenommen sind lediglich freie Berufe wie Journalisten, Anwälte oder Künstler. Zusätzlich muss sich jeder Existenzgründer beim Finanzamt anmelden und erhält dort seine Steuernummer.

In vielen Berufen ist außerdem eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer vorgeschrieben, etwa der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Eine wichtige Rolle spielt auch der Arbeitgeber: Auch wenn ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten unzulässig ist, sollten Angestellte ihren Chef über die geplante Selbstständigkeit informieren. Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verbieten, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens gefährdet sind - etwa durch direkte Konkurrenz - oder wenn die Leistung im Hauptjob unter der zusätzlichen Belastung leidet.

Steuerliche Besonderheiten und Kleinunternehmerregelung

Bei den Steuern gelten für nebenberuflich Selbstständige dieselben Regeln wie für Vollzeitselbstständige - mit einer wichtigen Ausnahme: Die Kleinunternehmerregelung kann erhebliche Erleichterungen bringen. Sevdesk berichtet von den neuen Regelungen ab 2025: Wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz (netto) gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro kommt, kann von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Das bedeutet keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuer für die Rechnungsstellung innerhalb Deutschlands.

Trotzdem bleibt die Einkommensteuerpflicht bestehen. Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand 2025) sind steuerpflichtig, wobei das Finanzamt den Gewinn aus der Nebentätigkeit mit dem Lohn aus dem Hauptberuf zusammenrechnet. Gewerbetreibende müssen zusätzlich Gewerbesteuer zahlen, allerdings erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro. Ein wichtiger Punkt: Wer bisher keine Steuererklärung abgeben musste, wird mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit dazu verpflichtet.

Sozialversicherung und Krankenversicherung im Blick behalten

Ein großer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt im Bereich der Sozialversicherung. Solange die selbstständige Tätigkeit tatsächlich nur Nebenerwerb ist, bleiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über den Hauptberuf bestehen. Problematisch wird es erst, wenn Arbeitszeit und Gewinn aus der Selbstständigkeit den Hauptberuf übersteigen - dann droht der Verlust der Pflichtversicherung.

Wie aus dem Bericht der Guhr Steuerberatung hervorgeht, sollten Selbstständige im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung beantragen, um Klarheit zu schaffen. Die Faustregel lautet: Maximal 20 Wochenstunden für die nebenberufliche Tätigkeit aufwenden und darauf achten, dass das Einkommen aus der Selbstständigkeit 75 Prozent des monatlichen Hauptgehaltes nicht überschreitet. Bei der Berufsgenossenschaft müssen sich auch nebenberuflich Selbstständige anmelden - Beiträge werden jedoch meist erst ab dem ersten Mitarbeiter fällig.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Rawpixel.com / Shutterstock.com

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