Die neue Meta AI - wie sie sich aus WhatsApp & Co entfernen lässt
Meta AI: Was hinter der neuen Funktion steckt
Meta AI ist ein KI-gestütztes Tool, das seit Kurzem optional in WhatsApp, Instagram, Facebook und dem Messenger verfügbar ist. Laut Meta können Nutzer mit dem virtuellen Assistenten chatten, ihn in bestehende Gruppenchats einbinden und sogar Bilder generieren lassen. Ziel ist es, den Alltag der User mit hilfreichen Tipps und Empfehlungen zu erleichtern. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass die von der KI bereitgestellten Informationen fehlerhaft oder unangemessen sein können.
Raus aus dem Chat: So lässt sich Meta AI deaktivieren oder umgehen
Eine vollständige Deaktivierung von Meta AI ist derzeit leider nicht möglich. Es gibt jedoch Wege, die Sichtbarkeit und Interaktion mit dem Chatbot zumindest einzuschränken: In WhatsApp können Nutzer den Meta-AI-Chat beispielsweise durch ein Wischen nach links archivieren oder löschen. Damit verschwindet der Chat aus der Übersicht - der blaue Kreis, der auf die KI-Funktion hinweist, bleibt allerdings weiterhin sichtbar und lässt sich nicht entfernen.
Bei Facebook und Instagram lässt sich Meta AI über einen kleinen Umweg stummschalten: Klickt man auf den blauen Kreis neben dem Suchfeld, erscheint ein Info-Symbol ("i"). Dort kann die Funktion stummgeschaltet werden - und ist damit zumindest etwas weniger präsent.
Datenschutz im Fokus: Müssen sich Nutzer Sorgen machen?
Seit Mai 2025 verwendet Meta zudem Daten europäischer Nutzer zur Schulung seiner KI-Modelle. Nach Unternehmensangaben sollen dabei ausschließlich öffentlich gepostete Inhalte genutzt werden - private Chats seien davon ausgenommen. Bis zum 26. Mai hatten Nutzer die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten über ein Online-Formular aktiv zu widersprechen.
Bereits im Mai 2024 hatte Meta versucht, Daten von EU-Nutzern für das KI-Training zu verwenden. Dieser Vorstoß wurde jedoch unter anderem durch eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW gestoppt. Kritikpunkt: Auch Fotos und Videos aus privaten Mediatheken sollten laut den damaligen Plänen verwendet werden - und das standardmäßig per Voreinstellung. Aus Sicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzregel "Privacy by Default".
Auch im Hinblick auf das nun geplante Vorgehen äußern Datenschützer erneut Bedenken. Zwar betont Meta, keine sensiblen oder privaten Daten zu verwenden - dennoch bemängeln Experten, dass vielen Nutzern nicht bewusst sei, welche ihrer Inhalte als "öffentlich" gelten und damit für das KI-Training infrage kommen könnten. Zudem wird kritisiert, dass der Widerspruchsprozess unnötig kompliziert gestaltet sei und damit den Grundsatz der informierten Einwilligung unterlaufe.
Redaktion finanzen.net
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