Krank im Ausland: Das übernimmt die normale gesetzliche Krankenversicherung
Grundschutz über die EHIC - aber nur innerhalb Europas
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in der gesamten EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien, wie Stiftung Warentest erklärt. Erstattet werden laut Web.de jedoch nur medizinisch notwendige und nicht aufschiebbare Behandlungen - also keine geplanten Arztbesuche oder länger bekannte Beschwerden.
Privatärzte sollten möglichst gemieden werden, da gesetzliche Krankenkassen deren Leistungen meist nur anteilig übernehmen - und zwar höchstens in Höhe der in Deutschland üblichen Kassensätze. Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina reicht die EHIC nicht aus. In diesen Fällen ist laut Stiftung Warentest vorab ein Auslandskrankenschein bei der Krankenkasse zu beantragen.
Das leistet die gesetzliche Kasse nicht
Ein Rücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen, auch nicht bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, wie Stiftung Warentest betont.
Laut Web.de kann es außerdem vorkommen, dass Patientinnen und Patienten vor Ort in Vorkasse treten müssen - insbesondere in Ländern außerhalb der EU, in denen die EHIC nicht anerkannt wird. Um die Kosten später erstattet zu bekommen, sollten die Belege vollständig und möglichst auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
Warum eine Zusatzversicherung sinnvoll ist
Eine Auslandskrankenversicherung deckt Leistungen ab, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt - darunter Rücktransporte, Privatbehandlungen und oft auch Eigenanteile. Laut Stiftung Warentest gibt es sehr gute Tarife bereits für unter acht Euro pro Jahr.
Vorsicht ist bei Versicherungspaketen über Kreditkarten geboten: Diese gelten häufig nur eingeschränkt, oft nur bei Buchung über die Karte - und nicht immer für alle Familienmitglieder. Deshalb empfiehlt Stiftung Warentest, den wichtigen Auslandsschutz separat abzuschließen.
Tipps für den Notfall und die Vorbereitung
Laut Web.de sollten Reisende vor der Abreise die Gültigkeit ihrer EHIC überprüfen, bei Bedarf einen Auslandskrankenschein anfordern und wichtige Notfallnummern griffbereit haben - etwa von Krankenkasse, Zusatzversicherung und Hausarzt.
Kommt es im Urlaub zu einer Erkrankung, ist es wichtig, Vertragsärzte aufzusuchen, die EHIC gleich zu Beginn vorzulegen und alle Quittungen und Behandlungsnachweise sorgfältig aufzubewahren.
Wie Stiftung Warentest erklärt, können bei weniger akuten Beschwerden auch Video-Sprechstunden mit deutschen Ärzten eine sinnvolle Alternative sein - inklusive digitaler Krankschreibung und Rezept.
Redaktion finanzen.net
Bildquelle: Yaroslav Astakhov / Shutterstock.com, Shutterstock / Opat Suvi, jeffy11390 / Shutterstock.com