Reisezeit

Diebstahl im Urlaub: Wann die Hausratversicherung zahlt - und wann nicht

11.06.25 22:14 Uhr

Hausratversicherung im Urlaub: Was bei Diebstahl wirklich abgedeckt ist | finanzen.net

Einbruch im Hotelzimmer, gestohlene Wertsachen am Strand oder Taschendiebstahl in einer belebten Altstadt - insbesondere in der Ferienzeit ist die Gefahr eines Diebstahls hoch. Doch unter welchen Bedingungen übernimmt die Hausratversicherung den Schaden?

Hausratversicherung schützt auch auf Reisen

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung endet nicht zwangsläufig an der Wohnungstür. Über die sogenannte Außenversicherung besteht in vielen Tarifen auch Schutz außerhalb des eigenen Zuhauses, etwa während einer Reise. Laut dem Vergleichsportal Check24 umfasst dieser Schutz in der Regel einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und gilt weltweit. Dabei ist die Entschädigung in Basisverträgen häufig auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt. In vielen Fällen beträgt die Obergrenze lediglich zehn Prozent der Gesamtversicherungssumme. Bei einem Vertrag über 50.000 Euro wären demnach maximal 5.000 Euro im Schadensfall abgedeckt.

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Nicht jeder Diebstahl ist versichert

Entscheidend für eine Erstattung ist die Art des Diebstahls. Die Hausratversicherung greift nur dann, wenn ein Einbruchdiebstahl oder Raub vorliegt. Wird beispielsweise in ein verschlossenes Hotelzimmer eingebrochen oder persönliche Gegenstände unter Gewaltandrohung entwendet, besteht Versicherungsschutz. Nach Angaben von Check24 zählen diese Szenarien zu den klassischen Fällen, in denen Versicherte Leistungen erwarten können.

Anders sieht es bei sogenanntem einfachem Diebstahl aus. Geht ein unbeaufsichtigter Rucksack am Strand verloren oder verschwindet eine Tasche aus einem Restaurant, erfolgt in der Regel keine Erstattung. Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass in solchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht, da kein Einbruch vorliegt. Auch beim Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen kann die Regulierung verweigert werden, sofern kein gewaltsames Eindringen nachgewiesen werden kann. Bei Verlust von Gepäck auf Reisen greifen unter Umständen andere Versicherungen. Eine Hausratversicherung kommt nur dann für das verschwundene Reisegepäck auf, wenn ein versicherter Diebstahl vorliegt. In vielen Fällen ist der Abschluss einer speziellen Reisegepäckversicherung sinnvoller, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Regelkonformes Verhalten nach dem Diebstahl

Kommt es zum Schadensfall, sind klare Abläufe zu beachten. Zunächst muss der Diebstahl umgehend bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Hausratversicherung überhaupt prüft, ob eine Leistungspflicht besteht. Zur Schadensmeldung gehören außerdem möglichst konkrete Nachweise wie Fotos, Quittungen und Zeugenaussagen. Je zügiger die Schadensmeldung bei der Versicherung eingeht, desto besser. Verzögerte Meldungen können sich negativ auf die Leistungsbereitschaft des Versicherers auswirken. Nach Angaben von Allianz Direct ist eine verspätete Anzeige einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Schadensregulierung.

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Darüber hinaus empfiehlt es sich, bestehende Policen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls um Zusatzbausteine für Elektronik oder besonders wertvolle Gegenstände zu erweitern. Dadurch lässt sich der Schutz bei Reisen deutlich verbessern.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Shutterstock / New Africa