VW-Aktie leichter: Gericht rügt Datenschutzmängel bei VW im Zusammenhang mit Dieselskandal

06.06.2025 17:57:00

Volkswagen hat einem Urteil zufolge bei der Aufarbeitung des Dieselskandals teilweise den Datenschutz nicht beachtet. VW hat gegen mehrere Verwarnungen geklagt.

Eine Klage des Autobauers gegen mehrere Verwarnungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hatte nur teilweise Erfolg. Zwar durfte Volkswagen (VW) auch Namen von Mitarbeitern an den von den USA eingesetzten Aufseher Larry Thompson übermitteln, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Allerdings habe der Konzern die Betroffenen zuvor nicht ausreichend darüber informiert.

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dem Autokonzern vorgeworfen, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals von 2015 gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. 2023 hatte er deswegen insgesamt fünf Verwarnungen ausgesprochen, gegen die sich VW nun vor Gericht wehrte. In zwei Punkten gab das Gericht dem Autokonzern recht, in drei Punkten dem Datenschutzbeauftragten. (Az.: 10 A 4017/23) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.

VW durfte 22 Namen weitergeben

Konkret ging es um die Weitergabe von Daten an den nach Auffliegen des Skandals eingesetzten US-Aufseher Larry Thompson sowie an den später ernannten Prüfer der US-Umweltschutzbehörde EPA. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte unter anderem gerügt, dass VW dabei auch die Namen von 22 Mitarbeitern offengelegt hatte.

In diesem Punkt widersprach das Gericht. VW habe ein berechtigtes Interesse nachweisen können und vor der Offenlegung der Namen auch eine Interessenabwägung vorgenommen, die nicht zu beanstanden sei. Keinen Bestand hatte auch die Rüge wegen angeblich nicht ausreichender Verschlüsselung von E-Mails an den US-Aufseher. Die von VW genutzte Verschlüsselung sei ausreichend gewesen, befand das Gericht.

Mitarbeiter nicht ausreichend informiert

Bestätigt wurden dagegen zwei Verwarnungen wegen nicht ausreichender Information der betroffenen Mitarbeiter über die Weitergabe von Daten sowie eine wegen fehlender Dokumention beim Austausch mit dem EPA-Prüfer. Laut Gericht hatte VW im Rahmen der US-Untersuchungen, die von 2017 bis 2022 liefen, mehr als 64.000 Dokumente offengelegt.

Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, nachdem in den USA Manipulationen bei den Abgasmessungen an VW-Dieselmotoren aufgeflogen waren. VW hatte statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mit Hilfe versteckter Software-Codes manipuliert. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.

Volkswagen unter Druck - Bericht über Investitionskürzungen

Die Aktien von Volkswagen sind am Freitag im Nachmittagshandel nach einem Medienbericht über Investitionskürzungen unter Druck geraten. Auch die Titel der Sportwagentochter Porsche AG und der VW-Beteiligungsgesellschaft Porsche SE (Porsche Automobil vz) litten mit Abschlägen von bis zu zwei Prozent. Die anderen Autobauer im DAX, Mercedes-Benz Group (ex Daimler) und BMW, lagen zeitgleich nur ganz leicht im Minus.

Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag über eine Vorstandssitzung, in der Finanzvorstand Arno Antlitz mit der Bekanntgabe umstrittener Investitionskürzungen für Entrüstung gesorgt habe. Besonders hart soll es demnach die Kernmarke VW mit ihren Investitionen bis 2030 treffen. Deren Marken-Chefs sollen noch in der Runde gesagt haben, dass ihre Renditeziele damit nicht erreichbar seien. Die Premium-Tochter Audi ist dem Bericht zufolge auch vom Rotstift betroffen. Wie es unter Berufung auf Teilnehmer hieß, soll im Investitionsplan das geplante US-Werk von Audi nicht berücksichtigt sein./tih/he

Im XETRA-Handel steht die Volkswagen-Vorzugsaktie zeitweise bei 93,20 Euro und damit 1,58 Prozent im Minus.

/fjo/DP/stw

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