Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juni 2025
• Stromanbieterwechsel in 24 Stunden möglich
• Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
• Neue EU-Vorgaben für Smartphones und Tablets
Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden
Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Anbieterwechsel im Strombereich werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umzusetzen. Die Grundlage für diese Neuregelung bildet die EU-Richtlinie 2019/944, die durch § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in deutsches Recht übertragen wurde. Ziel der Maßnahme ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern und die Wechselprozesse deutlich zu beschleunigen. Wie t-online berichtet, wird dadurch insbesondere die Flexibilität für wechselwillige Haushalte erhöht.
Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen
Neue EU-Regeln für Smartphones
Die EU schreibt vor, dass alle neuen Smartphones, die ab dem Stichtag am 20.06. in der Europäischen Union auf den Markt kommen, mit dem sogenannten EPREL-Label (European Product Registry for Energy Labelling) ausgestattet sein müssen. Dieses liefert Informationen zu Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit. Des weiteren sollen Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden und Akkus leichter austauschbar sein.
Barrierefreiheit im Online-Handel wird Pflicht
Ab dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet Online-Händler und Dienstleistungsanbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Davon betroffen sind nicht nur Webseiten und Apps, sondern auch Bankportale, Buchungssysteme oder digitale Angebote von Verkehrsunternehmen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Redaktion finanzen.net
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