Gesetzliche Vorgaben für Pausen im Minijob: Ein Überblick

17.04.2025 23:00:00

In Deutschland gelten für Minijobber dieselben gesetzlichen Pausenregelungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Diese Vorschriften sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt und dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Gesetzliche Pausenregelungen für Minijobber

Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden verlängert sich die vorgeschriebene Pause auf mindestens 45 Minuten. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, sodass auch Minijobber Anspruch auf diese Pausenzeiten haben.

Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass die erste Pause spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit erfolgt. Arbeitgeber haben das Recht, den Zeitpunkt der Pausen festzulegen, sollten dabei jedoch die betrieblichen Abläufe und die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen.

Freiwillige Pausen bei kürzerer Arbeitszeit

Für Arbeitseinsätze, die weniger als sechs Stunden dauern, sieht das Gesetz keine verpflichtenden Pausen vor. Dennoch können Arbeitgeber gemeinsam mit den Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren, um kurze Erholungsphasen zu ermöglichen, wie die Minijob-Zentrale in einem Online-Beitrag schreibt. Diese freiwilligen Pausen sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

Vergütung von Pausenzeiten

Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht vergütet. Das bedeutet, dass während der Pausen keine Lohnzahlung erfolgt. Auch sogenannte Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht bezahlt werden, so die Minijob-Zentrale weiter. Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette gelten hingegen als Arbeitszeit und sind entsprechend zu vergüten.

Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen

Neben den Pausen während der Arbeitszeit schreibt das Arbeitszeitgesetz auch Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen vor. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Diese Regelung dient der ausreichenden Erholung der Beschäftigten und gilt ebenfalls für Minijobber, wie es weiter heißt.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten strengere Pausenregelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit erhöht sich die Pausenzeit auf mindestens 60 Minuten. Zudem dürfen Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Pause beschäftigt werden.

Die Einhaltung dieser Pausen- und Ruhezeiten ist essenziell für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Minijobber. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und zu überwachen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Ruslan Grumble / Shutterstock.com, stockwerk-fotodesign / Shutterstock.com

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