So lässt sich die Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Um die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen zu können, müssen zunächst wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Wie aus einem Beitrag von T-Online hervorgeht, sind diese Bedingungen unverzichtbar: Der Steuerpflichtige muss sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer des Fahrzeugs sein. Außerdem muss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen und das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt werden - abgesehen von den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Entscheidend ist auch, dass nur bestimmte Versicherungsteile absetzbar sind. Privatpersonen können ausschließlich den Haftpflichtanteil ihrer Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen. Kosten für Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen sind für private Fahrzeughalter nicht absetzbar. Diese Regelung unterscheidet sich deutlich von den Möglichkeiten für Selbstständige, die auch Kaskoversicherungen absetzen können.
Zwei Wege der Eintragung in der Steuererklärung
Für die korrekte Eintragung der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung stehen Steuerpflichtigen zwei verschiedene Wege offen. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten in der Anlage N einzutragen. Hier werden auch die Entfernungspauschale und andere berufsbezogene Ausgaben aufgeführt. Diese Variante eignet sich besonders für Steuerpflichtige, die ihr Fahrzeug regelmäßig für berufliche Zwecke nutzen.
Die zweite Option ist die Eintragung bei den "Weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort werden auch andere Haftpflichtversicherungen und Risikoversicherungen angegeben. Diese Variante ist oft die bessere Wahl für Fahrzeughalter, die ihr Auto hauptsächlich privat nutzen. Wichtig ist, dass sich Steuerpflichtige für eine der beiden Varianten entscheiden müssen - eine doppelte Angabe ist nicht zulässig.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende gelten deutlich großzügigere Regelungen. Sie können nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern auch die Kosten für Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen als Betriebsausgaben geltend machen - allerdings nur, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Wird das Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
Höchstgrenzen bestimmen die tatsächliche Ersparnis
Bei der steuerlichen Geltendmachung der Kfz-Versicherung spielen die gesetzlichen Höchstgrenzen eine entscheidende Rolle. Für Angestellte, Beamte und Rentner liegt die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können hingegen bis zu 2.800 Euro geltend machen. Diese Beträge gelten allerdings nicht ausschließlich für die Kfz-Versicherung, sondern müssen mit anderen Versicherungen wie Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung geteilt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Höchstgrenze oft bereits durch andere Versicherungen erreicht ist. Besonders Gutverdiener haben häufig schon mit ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen die maximale Grenze ausgeschöpft, wie aus einem Beitrag der Allianz hervorgeht. Grundsätzlich profitieren Geringverdiener eher von der steuerlichen Geltendmachung der Kfz-Versicherung, da bei ihnen die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen oft noch nicht erreicht ist. Dennoch sollten Steuerpflichtige die Kfz-Versicherung trotzdem in der Steuererklärung angeben, da die genaue Berechnung der steuerlichen Auswirkungen dem Finanzamt obliegt und sich durchaus überraschende Ersparnisse ergeben können, wie es abschließend heißt.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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