Geldwerter Vorteil

Steuertipp: Firmenwagen richtig versteuern

23.05.25 09:16 Uhr

Firmenwagen clever versteuern: Diese Steuer-Tipps sparen bares Geld | finanzen.net

Die private Nutzung eines Firmenwagens führt zu einem steuerpflichtigen, geldwerten Vorteil. Zur Ermittlung dieses Vorteils stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung: Die pauschale 1-Prozent-Regelung und die Fahrtenbuchmethode. Zusätzlich gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerliche Sonderregelungen, die bei der Entscheidung eine wichtige Rolle spielen können.

Die pauschale 1-Prozent-Regelung

Bei der pauschalen Methode wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich erhöht sich der Betrag um 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch für den Arbeitsweg genutzt wird. Diese Methode ist vor allem aufgrund ihrer einfachen Handhabung weit verbreitet. Sie berücksichtigt jedoch nicht den tatsächlichen Umfang der privaten Nutzung. Wie ein Artikel der Deutsche Presse-Agentur erläutert, kann diese Regelung insbesondere bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis zu einer vergleichsweise hohen Steuerlast führen.

Wer­bung

Die individuelle Fahrtenbuchmethode

Im Gegensatz zur Pauschalmethode erfordert die Fahrtenbuchmethode eine lückenlose Dokumentation aller Fahrten. Dabei sind Datum, Ziel, Zweck der Fahrt sowie der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt aufzuzeichnen. Auf dieser Basis wird der Anteil der privaten Nutzung ermittelt und auf die Gesamtkosten des Fahrzeugs angewandt. Diese Methode kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn der Wagen überwiegend beruflich genutzt wird. Haufe.de betont, dass diese Methode vor allem für kostenintensive Fahrzeuge mit geringer privater Nutzung attraktiv sein kann. Die Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch sind hoch. Fahrtenbücher müssen zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden. Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, sofern sie den Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen.

Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für elektrisch betriebene Firmenwagen gelten Sonderregelungen, die die Steuerlast deutlich senken können. Für vollelektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil lediglich 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat. Fahrzeuge mit höherem Listenpreis sowie bestimmte Plug-in-Hybride unterliegen der 0,5-Prozent-Regelung. Die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung von Plug-in-Hybriden umfassen unter anderem einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer oder eine rein elektrische Mindestreichweite. Seit Anfang 2025 beträgt diese Mindestreichweite nun 80 Kilometer. Nach Angaben von VW Financial Services gelten die reduzierten Sätze auch für die Entfernungspauschale. Die steuerliche Entlastung kann sich bei diesen Fahrzeugen erheblich bemerkbar machen und stellt einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf alternative Antriebe dar.

Auswirkungen privater Zuzahlungen

Private Kostenbeteiligungen durch Arbeitnehmer, etwa für Kraftstoff oder Leasingraten, mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Der Abzug dieser Zuzahlungen ist jedoch nur bis zur Höhe des geldwerten Vorteils möglich. Höhere private Kostenanteile bleiben steuerlich unbeachtet. Personio.de weist darauf hin, dass diese Regelung in der Praxis insbesondere dann relevant wird, wenn das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird, jedoch pauschal versteuert wird. In solchen Fällen kann eine private Kostenbeteiligung zumindest teilweise zu einer steuerlichen Entlastung führen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Andrey Chmelyov / Shutterstock.com