Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzbar - dann lohnt es sich

30.10.2025 16:52:00

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhält, kann diese Kosten steuerlich geltend machen. Ob sich eine doppelte Haushaltsführung lohnt, hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab.

Was unter doppelter Haushaltsführung verstanden wird

Eine doppelte Haushaltsführung liegt steuerlich betrachtet dann vor, wenn eine berufstätige Person außerhalb ihres Lebensmittelpunkts eine zweite Wohnung benötigt. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz weiterhin den Lebensmittelpunkt darstellt, was durch familiäre Bindungen, das soziale Umfeld oder regelmäßige Heimfahrten nachgewiesen werden kann. Der zusätzliche Wohnsitz muss ausschließlich aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Freiwillige oder private Motive reichen für eine steuerliche Anerkennung nicht aus, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) betont.

Steuerlich absetzbare Kosten

Bestimmte Ausgaben im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gelten als Werbungskosten und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere Unterkunftskosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von 1.000 Euro monatlich. Miete, Nebenkosten, Reinigung und Zweitwohnungssteuer fallen darunter. Wird eine eigene Immobilie genutzt, können Zinsen und Abschreibungen anteilig geltend gemacht werden, wie Steuerberaten.de erläutert.

Neben der Miete können auch Ausgaben für notwendigen Hausrat abgesetzt werden. Die Einrichtung der Zweitwohnung - etwa mit Bett, Schreibtisch oder Küchenzeile - zählt laut aktuell-verein.de zum steuerlich relevanten Bereich, sofern es sich nicht um Luxusgüter handelt. In den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung kann eine pauschale Verpflegungsmehraufwandspauschale in Anspruch genommen werden. Diese beträgt laut Finanzamt NRW 28 Euro pro vollem Abwesenheitstag und 14 Euro an An- und Abreisetagen. Nach Ablauf der drei Monate entfällt diese Möglichkeit.

Zudem erkennt das Finanzamt wöchentliche Heimfahrten zur Hauptwohnung an. Diese Fahrten werden pauschal mit der Entfernungspauschale berechnet. Alternativ kann bei seltenen Heimfahrten auch ein intensiver Kontakt zum Hauptwohnsitz durch Telefon- oder Onlinekommunikation glaubhaft gemacht werden, wie steuern.de berichtet. Auch der Umzug zur Zweitwohnung sowie Besichtigungskosten lassen sich als Werbungskosten ansetzen, sofern ein beruflicher Anlass vorliegt.

Anforderungen des Finanzamts

Die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt eine sorgfältige Dokumentation voraus. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz verbleibt. Dies kann durch familiäre Bindungen, Vereinsmitgliedschaften oder wiederkehrende Heimreisen belegt werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wird der steuerliche Vorteil häufig aberkannt, wenn etwa der Ehepartner mit an den Arbeitsort zieht oder der Kontakt zum ursprünglichen Wohnsitz nicht regelmäßig gepflegt wird. Für die steuerliche Geltendmachung ist außerdem eine plausible Begründung der beruflichen Notwendigkeit erforderlich. Das Finanzamt prüft dabei, ob andere Lösungen wie Homeoffice oder kürzere Arbeitswege möglich gewesen wären.

Geltendmachung in der Steuererklärung

Die doppelte Haushaltsführung wird in der Anlage N der Steuererklärung erfasst. Neben einer Aufstellung der Ausgaben sind Nachweise wie Mietverträge, Fahrkarten, Kassenzettel oder Kontoauszüge erforderlich. Ein kurzes Schreiben mit Erläuterung der beruflichen Umstände sowie Angaben zum familiären Hintergrund kann die Anerkennung erleichtern. Es wird empfohlen, die Belege mindestens zehn Jahre aufzubewahren, da das Finanzamt auch nachträglich Nachweise verlangen kann.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Gunnar Pippel / Shutterstock.com, Lisa S. / Shutterstock.com, Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock.com

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