Intrapreneurship im Angestelltenverhältnis - was Angestellte wissen müssen
Intrapreneurship im Angestelltenverhältnis - was ist erlaubt?
Wer als Angestellter neben dem Hauptjob ein eigenes Projekt starten will, darf das grundsätzlich tun - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist laut § 60 Handelsgesetzbuch (HGB), dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Auch die Leistungsfähigkeit im Hauptjob darf durch die Nebentätigkeit nicht leiden.
Wie die IHK München betont, ist eine nebenberufliche Gründung rechtlich zulässig, wenn keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit also nicht pauschal oder willkürlich untersagen. Trotzdem ist Vorsicht geboten: In vielen Arbeitsverträgen ist eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten verankert. Beschäftigte sollten diese Klauseln unbedingt prüfen, bevor sie ein Nebengewerbe anmelden. Und auch der Urlaub bietet keinen Freiraum für ein zweites Standbein in Vollzeit - denn nach § 8 Bundesurlaubsgesetz ist jede Erwerbstätigkeit untersagt, die dem Erholungszweck des Urlaubs widerspricht.
Rechtliche Stolperfallen: Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherung
Ein häufiger Fehler beim Intrapreneurship ist die Annahme, man könne nebenbei selbstständig für den eigenen Arbeitgeber tätig sein - etwa über einen Werkvertrag oder auf Honorarbasis. Doch laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 12 R 1/11 R) ist das nur zulässig, wenn es sich tatsächlich um eine klar abgegrenzte, andere Tätigkeit handelt. Ist das nicht der Fall, wird die Konstellation schnell als "einheitliches Beschäftigungsverhältnis" gewertet - mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.
Auch bei externen Aufträgen kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Die IHK München weist darauf hin, dass insbesondere dann ein Risiko besteht, wenn Betroffene nur für einen Auftraggeber tätig sind, ähnliche Aufgaben wie im Hauptjob übernehmen oder keine echte zeitliche Selbstbestimmung haben.
Ein weiteres kritisches Thema ist der Versicherungsstatus. Wer nebenberuflich gründet, sollte laut IHK München eine Statusfeststellung bei der Krankenkasse beantragen - vor allem dann, wenn die selbstständige Tätigkeit stark anwächst. Denn wird diese als hauptberuflich eingestuft, können zusätzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung fällig werden.
Organisatorische Hürden: Anmeldung, Rechtsform & Buchhaltung
Bevor ein nebenberufliches Intrapreneurship starten kann, müssen einige Formalitäten geklärt werden. Laut IHK München ist es verpflichtend, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats elektronisch über das ELSTER-Portal dem Finanzamt zu melden - und zwar durch Abgabe des sogenannten "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung". Auch wer bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügt, muss diesen Schritt aktiv vornehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl der passenden Rechtsform. Laut IHK greifen viele Gründer zu einem Einzelunternehmen oder einer GbR, da diese Varianten vergleichsweise unkompliziert sind. Wer die Haftung begrenzen will, kann alternativ eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gründen. Diese erfordert jedoch mehr Aufwand in der Buchführung.
Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten. Die IHK empfiehlt, bei geringen Umsätzen die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu prüfen. Wer sie in Anspruch nimmt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen - kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Unabhängig davon unterliegt der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit der Einkommensteuerpflicht. Expertinnen und Experten raten, rund 30 Prozent des Gewinns für Steuerzahlungen zurückzulegen, um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden. Zudem gelten für alle Selbstständigen die üblichen Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten - auch bei Nebenerwerb.
Finanzierungsmöglichkeiten für Intrapreneure
Auch wer im Angestelltenverhältnis bleibt, muss seine nebenberufliche Gründung finanzieren - sei es für Software, Materialkosten oder erste Marketingmaßnahmen. Laut Gründerplattform.de setzen viele Intrapreneure zunächst auf Bootstrapping, also die Finanzierung mit eigenen Ersparnissen. Das funktioniert besonders gut bei schlanken Geschäftsmodellen mit niedrigem Kapitalbedarf, bringt jedoch das Risiko mit sich, im Falle des Scheiterns persönliches Geld zu verlieren.
Ebenfalls beliebt ist die Unterstützung durch Family & Friends. Diese Form der Finanzierung bietet meist günstige Konditionen - etwa zinsfreie Darlehen oder Beteiligungen. Allerdings warnt die Gründerplattform: Im Konfliktfall kann mehr als nur Geld verloren gehen, etwa private Beziehungen oder familiäre Stabilität. Daher sollten Absprachen immer schriftlich festgehalten werden. Für höhere Summen bieten sich staatlich geförderte Programme an. Wie die Gründerplattform erklärt, können auch nebenberuflich Gründende Zugang zu Förderkrediten wie dem "ERP-Gründerkredit - Startgeld" der KfW erhalten, sofern sie perspektivisch eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben. Die Zinsen sind dabei oft günstiger als bei klassischen Bankkrediten.
Darüber hinaus stehen weitere Optionen offen: Gründerstipendien wie EXIST oder FLÜGGE unterstützen angehende Unternehmer mit monatlichen Zuschüssen - insbesondere im universitären Umfeld. Auch Crowdfunding-Kampagnen, Wettbewerbe oder erste Investorenkontakte über Businessplanprämierungen können für nebenberufliche Gründer lohnende Wege sein, um ihr Projekt finanziell abzusichern.
Redaktion finanzen.net
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