Verbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Oktober 2025

25.09.2025 12:08:00

Wichtige gesetzliche Änderungen und Termine, die den Oktober prägen. Was man ab Oktober 2025 unbedingt wissen sollten, hier im Überblick.

• Echtzeitüberweisungen EU-weit Pflicht, Zusatzgebühren nicht mehr erlaubt
• Sonderregel für zentrale Wärmepumpen läuft aus
• Umstellung von Sommer- auf Winterzeit

Der Geldtransfer der Zukunft

Was heute oft noch als optionaler Service gilt, wird im Herbst zur Pflicht. Überweisungen in Echtzeit, die innerhalb weniger Sekunden auf dem Empfängerkonto ankommen, sollen zum Standard werden. Die Europäische Zentralbank hat die sogenannte "Instant Payments Regulation" auf den Weg gebracht, um den Zahlungsverkehr europaweit schneller und sicherer zu machen.

Bislang verlangten viele Banken für diesen Service noch eine Zusatzgebühr. Damit ist ab 9. Oktober Schluss. Laut Ernst & Young müssen die Geldhäuser künftig sicherstellen, dass Überweisungen in Sekunden durchgeführt werden und zwar zum gleichen Preis wie herkömmliche Zahlungen.

Heizen ohne Pauschale

Auch in deutschen Mehrfamilienhäusern bricht ein neues Kapitel an. Jahrzehntelang war es erlaubt, die Kosten zentraler Wärmepumpen pauschal auf alle Mieter umzulegen. Diese Regelung fällt zum 30. September weg. Ab Oktober muss jede Kilowattstunde individuell erfasst und abgerechnet werden.

Der Energiedienstleister Techem weist darauf hin, dass Vermieter für den Betrieb solcher Anlagen nun zwingend Mess- und Zählertechnik einbauen müssen. Ohne diese Ausstattung ist eine rechtssichere Abrechnung nicht möglich. Für die Bewohner bedeutet das: Die Nebenkosten spiegeln künftig den tatsächlichen Verbrauch wider. Wer sparsam heizt, zahlt weniger, wer viel verbraucht, mehr. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bringt das mehr Transparenz, birgt aber auch die Gefahr von Nachzahlungen, falls die bisherige Pauschale zu niedrig angesetzt war.

Zeitumstellung

Im letzten Sonntag im Oktober 2025 erfolgt wie gewohnt die Rückstellung der Uhren von Sommerzeit auf Winterzeit (in der Nacht von Samstag auf Sonntag, von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr). Laut Informationen des Rates der Europäischen Union (Consilium) gibt es bislang keine Einigung darüber, die Zeitumstellung abzuschaffen. Vorschläge aus 2018 bleiben in der Schwebe; keiner der EU-Mitgliedsstaaten hat bisher verbindlich entschieden, ob dauerhaft Sommerzeit oder Normalzeit gelten soll.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Africa Studio / Shutterstock.com, ER_09 / Shutterstock.com

In eigener Sache

ETF- und Aktien-Sparpläne ohne Order­gebühren (zzgl. Spreads)

Vermögensaufbau mit Sparplänen kann so einfach sein. Wechsle zu finanzen.net ZERO und zahle ab sofort keine Order­gebühren mehr (nur markt­übliche Spreads)!

Informiere Dich jetzt und nutze ZERO-Konditionen für Deine Sparpläne!

Weitere News zum Thema