Google-Schwester Waymo visiert New Yorker Straßen an - EuGH-Generalanwältin fordert Milliardenstrafe für Google
Das Google-Schwesterunternehmen hat aber noch einen weiten Weg vor sich: Die aktuellen New Yorker Regeln verbieten den Betrieb fahrerloser Fahrzeuge. Deshalb beantragte Waymo zunächst eine Genehmigung für autonome Fahrten mit Sicherheitsfahrern am Steuer.
Zudem wird Waymo schon mal von Menschen gesteuerte Fahrzeuge nach New York schicken, um Daten über die Straßen zu sammeln. In einer ersten solchen Aktion hatte die Firma bereits 2021 präzise Karten erstellt.
Waymo ist die klare Nummer eins bei Robotaxis und macht mit über 1.500 Wagen mehr als 250.000 Fahrten mit Passagieren pro Woche in vier US-Städten.
Tesla und Amazon als Konkurrenten
Tesla-Chef Elon Musk will in wenigen Tagen einen Konkurrenzdienst zunächst im texanischen Austin starten. Musk behauptet dabei, neue Tesla-Fahrzeuge hätten bereits alles an Bord, um als selbstfahrende Autos ohne einen Menschen unterwegs zu sein. Experten und Rivalen zweifeln allerdings daran, ob Teslas verlässlich autonom fahren können, da Musk sich nur auf Kameras verlassen will. Waymo und andere Entwickler setzen dagegen auch teurere Laser-Radare ein, die die Umgebung abtasten. Musk will aber den Kostenvorteil ausspielen und "Millionen" Tesla-Robotaxis auf die Straßen bringen.
Unterdessen nimmt noch ein weiterer Konkurrent Fahrt auf: Die zum Amazon-Konzern gehörende Firma Zoox stellte ein Werk bei San Francisco für ihre Robotaxis ohne Lenkrad und Pedale vor. In der Produktionslinie sollen in der Spitze mehr als 10.000 Fahrzeuge pro Jahr gebaut werden können. Zoox macht keine Angaben dazu, wie schnell diese Marke erreicht werden soll. Einige Zoox-Robotaxis sind bisher in Las Vegas unterwegs, San Francisco, Austin und Miami sollen folgen.
EuGH-Generalanwältin fordert Milliardenstrafe für Google
Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google bei Smartphones schließt sich die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Forderung nach einer Milliardenstrafe an. Googles Einwände gegen die in erster Instanz festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, schrieb Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen. Die Meinung der Generalanwältin ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend - sie folgen ihr aber häufig.
Die Kommission warf dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Der US-Konzern wolle seine Position bei Suchdiensten stärken, um seine Werbeanzeigen zu mehren - und habe dafür seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das Gericht der EU die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die Generalanwältin empfiehlt den Richterinnen und Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestätigen.
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MOUNTAIN VIEW (dpa-AFX)
Bildquelle: Waymo