Kein Testament gemacht - Wer erbt eigentlich?
Wenn das Gesetz entscheidet
Fehlt ein Testament, gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Erbfolge ist klar strukturiert und richtet sich nach sogenannten Ordnungen. In der ersten Ordnung stehen die eigenen Kinder - unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren wurden. Wenn eines dieser Kinder bereits verstorben ist, treten dessen Nachkommen an seine Stelle. Damit soll gewährleistet sein, dass das Vermögen in direkter Linie weitergegeben wird.
Gibt es keine Kinder oder Enkel, kommen die Eltern des Verstorbenen ins Spiel oder, falls diese bereits nicht mehr leben, deren Kinder, also Geschwister, Nichten oder Neffen. Auch Großeltern oder deren Nachkommen können noch erbberechtigt sein. Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, desto seltener wird tatsächlich geerbt. Denn häufig gibt es bereits in den vorrangigen Ordnungen Anspruchsberechtigte, die alle anderen ausschließen. Kommt es jedoch dazu, dass sich trotz Suche niemand findet - kein Kind, kein Ehepartner, kein Verwandter -, geht der gesamte Nachlass an das Bundesland, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat, so § 1936 BGB.
Der Ehepartner
In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten eigene Regeln. Wer in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft gelebt hat, was ohne Ehevertrag der Regelfall ist, bekommt mehr als nur den gesetzlichen Pflichtteil. Neben einem Viertel, das dem Ehepartner ohnehin zusteht, kommt ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich hinzu. Insgesamt ergibt sich daraus eine Erbquote von fünfzig Prozent, wenn Kinder vorhanden sind.
Wenn es keine Kinder gibt, aber noch Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen, erhöht sich der Erbanteil des Ehepartners laut ergo.de auf drei Viertel. Gibt es gar keine anderen gesetzlichen Erben, geht der gesamte Nachlass an den überlebenden Ehegatten. Zusätzlich steht ihm oder ihr der sogenannte Voraus zu. Das umfasst Haushaltsgegenstände und persönliche Dinge, die nicht geteilt werden müssen. Auch hier gelten klare rechtliche Grundlagen.
Die Sache mit der Erbengemeinschaft
Sobald mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In dieser müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, ob es um die Auflösung eines Haushalts, den Verkauf einer Immobilie oder die Verwaltung eines Kontos geht. Das kann kompliziert werden, insbesondere wenn die Erben sich nicht einig sind oder sich gar nicht kennen. Oft ist es nötig, sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, so laut ratgeber-erbengemeinschaft.de. Dafür braucht es einen Erbschein, den man beim Nachlassgericht beantragen kann. Das Dokument ist insbesondere bei Immobilien oder Bankangelegenheiten entscheidend.
Redaktion finanzen.net
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