Homeoffice auf Rezept - was darf der Doktor, was muss der Chef?

11.09.2025 21:43:00

Die Idee klingt vielversprechend: Ein ärztliches Attest ermöglicht das Arbeiten von zu Hause - etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen. Doch lässt sich dieser Wunsch rechtlich durchsetzen? Und was dürfen Beschäftigte tatsächlich erwarten?

Ein Attest als Argument

Immer öfter kommt es vor, dass Hausärzte oder Psychotherapeuten ihren Patienten empfehlen, zumindest vorübergehend im Homeoffice zu arbeiten. Etwa dann, wenn eine chronische Erkrankung vorliegt, macht das lange Pendeln krank oder eine psychische Stabilisierung im geschützten Umfeld notwendig ist. Doch ein solcher Wunsch, in einem Attest festgehalten, reicht in den meisten Fällen nicht aus, um juristisch etwas durchzusetzen. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, handelt es sich bei einem ärztlichen "Homeoffice-Rezept" vielmehr um eine Empfehlung. Ein arbeitsrechtlicher Zwang zur Umsetzung besteht daraus nicht. Es sei in erster Linie ein Gesprächsanstoß, kein Rechtsanspruch, betonen Fachleute.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Bürgler erklärt in ihrem Blog, dass Arbeitgeber rechtlich nicht verpflichtet sind, eine solche Empfehlung umzusetzen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Heimarbeit die einzige Möglichkeit ist, die Erwerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, könne daraus eine Pflicht entstehen. In diesen Situationen, so Bürgler, wäre eine Kündigung unter Umständen nicht mehr rechtmäßig.

Heimarbeit ist kein gesetzlich garantiertes Recht

In Deutschland gibt es bislang keinen generellen Anspruch auf Homeoffice. Auch eine ärztliche Empfehlung ändert daran grundsätzlich nichts. Wie der Anwalt-Suchservice erklärt, ist das Homeoffice ein Arbeitsort wie jeder andere, über dessen Nutzung letztlich die Arbeitgeberseite entscheidet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ob eine Tätigkeit von zu Hause aus erfolgen kann, richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder den Regelungen des Betriebs. Gibt es dazu keine Bestimmungen, bleibt es bei einer freiwilligen Lösung. Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen - auch wenn er medizinisch gut begründet ist.

Auch Ärzte arbeiten inzwischen teilweise von zu Hause

Nicht nur Beschäftigte in klassischen Büroberufen interessieren sich für Heimarbeit. Auch Ärzte selbst nutzen vermehrt digitale Wege. So erlaubt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, dass bestimmte ärztliche Tätigkeiten wie die Abrechnung, Dokumentation oder Videosprechstunden im Homeoffice erledigt werden können. Allerdings sind dabei klare Grenzen gesetzt. Präsenzzeiten in der Praxis sind weiterhin vorgeschrieben. Der E-Health-Anbieter Idana weist zudem darauf hin, dass die eigene Wohnung nicht ohne Weiteres als offizieller Praxisstandort gilt. Wer regelmäßig ärztliche Leistungen von zu Hause aus anbieten möchte, benötigt dafür eine gesonderte Genehmigung.

Auch im Homeoffice gelten Regeln

Rechtlich ist das Homeoffice kein rechtsfreier Raum. Wer von zu Hause arbeitet, unterliegt denselben Vorschriften wie am betrieblichen Arbeitsplatz. Das betrifft nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch Fragen des Datenschutzes und der Arbeitssicherheit. Laut der Kanzlei AFA Anwälte trägt der Arbeitgeber weiterhin Verantwortung dafür, dass auch im heimischen Umfeld ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist - sofern Homeoffice gestattet wurde.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: Shadow Inspiration / Shutterstock.com, fizkes / Shutterstock.com

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