Alphabet-Aktie nach Rekord stabil: Datenschützer in Frankreich und den USA strafen Google und Mutterkonzern ab
• Alphabet-Aktie erreicht Rekordhoch nach Vermeidung der Zerschlagung
• Französische Datenschutzbehörde verhängt Strafe
• Verstöße gegen Cookie-Regeln
Bis auf 231,31 US-Dollar schoss die Alphabet-Aktie am Mittwoch nach oben und erreichte an der NASDAQ damit einen neuen Rekord. Zum Handelsende betrug das Kursplus noch 9,14 Prozent auf 230,66 US-Dollar. Damit reagierten Anleger auf die Nachricht, dass eine Zerschlagung des Techgiganten vermieden werden konnte: Ein Richter beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die US-Regierung, die dies gefordert hatte, sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden. Gleichzeitig untersagte der Richter Google in seinem Urteil, exklusive Abmachungen zur Verbreitung seiner Dienste abzuschließen. Dennoch darf der Konzern grundsätzlich weiterhin mit Unternehmen wie Apple oder dem Firefox-Entwickler Mozilla zusammenarbeiten und sie dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.
Am Donnerstag verlor diese positive Nachricht kurz an Strahlkraft und die Alphabet-Aktie gab an der NASDAQ zeitweise ab. Mit Handelsende war aber erneut ein Plus zu sehen: Es ging um 0,68 Prozent auf 232,66 US-Dollar nach oben.
Datenschützer in Frankreich verhängen Strafe
Die französische Datenschutzbehörde hat am Vorabend eine Strafe von 325 Millionen Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen die französischen Cookie-Vorschriften missachtet haben soll. Google hätte die Nutzer um die Zustimmung zur Anzeige von Werbung in E-Mails über die Tabs "Werbung" und "Soziale Netzwerke" von Gmail bitten müssen. Man gehe davon aus, dass 53 Millionen Personen in diesen Tabs illegal Werbung angezeigt bekommen hätten.
Darüber hinaus war der Ausschuss der Ansicht, dass Nutzer bei der Erstellung eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung zu wählen. Zudem seien die Nutzer nicht klar darüber informiert worden, dass die Hinterlegung von Cookies für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google sei. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung sei daher ungültig und stelle einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz (Artikel 82) dar, hieß es in einer Mitteilung der Behörde.
Weitere Maßnahmen erforderlich
Zudem nahmen die französischen Datenschützer Google weiter in die Pflicht und erließen in diesem Zusammenhang eine Anordnung, die das Unternehmen dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterbinden und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls sei eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zu zahlen.
Bei Google will man die Entscheidung der Datenschützer nun prüfen.
Gegenwind auch von US-Gericht
Googleist nach einer Sammelklage zur Zahlung von gut 425 Millionen Dollar an US-Nutzer verurteilt worden. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Der Internet-Konzern bestreitet die Vorwürfe und will in Berufung gehen.
In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, dass einige Daten von Nutzern, die in ihren Google-Einstellungen die Erfassung der "Web- und App-Aktivität" abgeschaltet hatten, trotzdem von anderen Diensten und Websites zum Internet-Konzern gelangten.
Geschworene in San Francisco befanden, dass Google damit die Privatsphäre der Nutzer verletzte. Zugleich gingen sie nicht von einem absichtlichen Handeln aus - was die Zahlung erhöht hätte.
Google: Datensammlung missverstanden
Die Klage deckte einen Zeitraum von Juli 2016 bis September 2024 ab. Schätzungsweise knapp 55 Millionen betroffenen Nutzern von Geräten mit dem Google-Betriebssystem Android stehen nach dem Urteil der Geschworenen gut 247 Millionen Dollar zu. Für 56,6 Millionen Nutzer anderer Betriebssysteme veranschlagten sie 178,5 Millionen Dollar. In den USA ist es keine Seltenheit, dass solche Geschworenen-Entscheidungen in Berufungsverfahren zumindest reduziert werden.
Google kritisierte, das Urteil basiere auf einem "Missverständnis, wie unsere Produkte funktionieren". Die übermittelten Daten seien nicht personalisiert gewesen. Die Informationen von anderen Websites und Dienstes sollen dazu dienen, die bei Google angezeigte Werbung individuell anzupassen.
Redaktion finanzen.net und dpa (AFX)
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