Bitcoin-Steuererklärung: So können Anleger eine Kryptowährung steuerlich geltend machen
Kryptowährungen werden steuerlich analog zu anderen Devisen behandelt. Anleger müssen deshalb auf Gewinne mit EOS, NEO, Ripple und Bitcoin Steuern zahlen. Wie Sie eine Kryptowährung steuerlich geltend machen und worauf Sie bei einer Bitcoin-Steuererklärung achten müssen, erfahren Sie hier. Gleich zu Beginn gibt's die besten Tipps und beantworten wir die wichtigsten Fragen!
Bitcoin-Steuererklärung - Empfehlungen & Tipps
Bitcoin-Steuererklärung - das Wichtigste in Kürze

Bitcoin-Steuererklärung – gibt es das wirklich?
Kryptowährungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als „Rechnungseinheit“ eingestuft. Die Folge: Bitcoin, Ripple, NEO, EOS & Co. unterliegen den gleichen steuerlichen Auflagen wie andere Devisen. Und mehr noch: Die virtuellen Währungen, die schon den einen oder anderen Anleger zum Millionär gemacht haben, werden als privates Geld eingeordnet. Dadurch fallen in einigen Fällen auf Bitcoin Steuern an.
Der Fiskus sieht Cybergeld in den Händen von Verbrauchern als private Wirtschaftsgüter an und wertet den Handel mit Bitcoin, Ethereum, Ripple, EOS & Co. als private Veräußerungsgeschäfte, die unter das Einkommensteuergesetz (EStG) fallen.
Es gibt selbstverständlich keine Bitcoin-Steuer oder gar eine Bitcoin-Steuererklärung, aber viele Internetnutzer und Kryptoanleger suchen bei Google genau danach. Der Einfachheit halber werden wir in diesem Ratgeber deshalb von „Bitcoin-Steuererklärung“ sprechen, wenn es darum geht, bei einer Steuererklärung eine Kryptowährung steuerlich geltend zu machen.
Wann also müssen Anleger auf Ripple, NEO, EOS und Bitcoin Steuern zahlen, worauf müssen Sie genau bei einer „Bitcoin-Steuererklärung“ achten und welche Rolle spielen die Gewinne, die in der Vergangenheit mit Internetwährungen erzielt wurden? Die Antworten gibt’s im Folgenden.
Hinweis: Weitere hilfreiche Tipps rund um den Bitcoinkauf erhalten Sie außerdem im Ratgeber Bitcoin kaufen. Was Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen können und wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber Steuererklärung.
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Haltedauer von Kryptos entscheidend
Ausschlaggebend dafür, ob auf eine Kryptowährung Steuern anfallen oder nicht, ist der Zeitpunkt des Kaufs und des Verkaufs, also letztlich die Haltedauer. Krypto-Anleger, die Bitcoin, Ethereum und Co. bereits über ein Jahr in ihrem Wallet haben, können sich zunächst einmal entspannt zurücklehnen, denn: In diesem Fall ist aufgrund der Mindesthaltedauer von 12 Monaten keine Bitcoin-Steuer zu zahlen.
Anders sieht es aus, wenn mit dem Kryptowährungsgeschäft Zinsen erzielt wurden und werden. Dann wird die Abgeltungssteuer fällig. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Bitcoins oder andere Kryptos in Form eines Peer-to-Peer-Kredits oder über Börsen an andere Händler „verleihen“. Die sogenannte Spekulationsfrist, also die Mindesthaltezeit, verlängert sich dann nämlich auf zehn Jahre.
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Geringe Haltedauer: Bitcoin-Steuer wird fällig
Wer Bitcoins oder andere Kryptowährungen sein Eigen nennt, muss eventuell Steuern zahlen. Das ist dann der Fall, wenn Sie als Kryptoanleger die Haltefrist von einem Jahr unterschreiten und die digitalen Coins in andere Währungen tauschen oder mit Gewinn veräußern.
Ihr persönlicher Steuersatz fällt dann auch auf Bitcoin, NEO & Co. an. Um diesen zu errechnen, multiplizieren Sie einfach die gezahlte Einkommenssteuer mit Hundert und teilen diese durch Ihr zu versteuerndes Einkommen – mehr Informationen dazu erhalten Sie beim Lohnsteuerhilfeverein.
Tipp: Es gibt eine Freigrenze von 600 Euro. Liegen die durch den Kryptohandel erwirtschafteten Gewinne unter dieser Freigrenze, sind sie steuerfrei.
Vorsicht: Verwechseln Sie die Freigrenze nicht mit dem Freibetrag. Wer auch nur einen Euro über der Freigrenze liegt, muss seinen kompletten Veräußerungsgewinn versteuern.
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Fifo-Methode: Veräußerungsgewinn errechnen
Der Fiskus stuft den Handel mit Onlinewährungen als private Veräußerungsgeschäfte ein. Dieser Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Differenz von Kauf- und Verkaufspreis von Bitcoin, EOS & Co. Es ist sinnvoll, für den Veräußerungsgewinn bei Kryptowährungen die sogenannte „Fifo“-Methode anzuwenden.
Fifo steht für „First in, first out“ und bedeutet, dass die zuerst gekaufte Digitalmünze mit dem zuerst verkauften Coin verrechnet wird. Aufgrund der großen Volatilität von Kryptowährungen kann so der tatsächliche Veräußerungsgewinn besonders genau berechnet werden.
Veräußerungsgewinn errechnen mit „Fifo“
Sie haben am 1. September 2017 vier Bitcoins für 8.000 Euro gekauft. Vier Wochen später, am 1. Oktober 2017, haben Sie erneut vier Bitcoins gekauft. Dieses Mal haben die digitalen Münzen 10.000 Euro gekostet. Am 1. Dezember 2017 haben Sie dann sieben Bitcoins für 25.000 Euro verkauft – daraus folgt folgende Rechnung:
Veräußerungsgewinn – ein Beispiel | ||
---|---|---|
Verkaufspreis je Bitcoin | 25.000 Euro : 7 = | 3.571 Euro |
Verkaufspreis erste Charge | 4 x 3.571 Euro = | 14.284 Euro |
Kaufpreis von vier Bitcoins (erste Charge) | 8.000 Euro | |
Gewinn erster Verkauf | 6.284 Euro | |
Verkaufspreis zweite Charge | 3 x 3.571 Euro = | 10.713 Euro |
Kaufpreis von drei Bitcoins (zweite Charge) | 7.500 Euro | |
Gewinn zweiter Verkauf | 3.213 Euro | |
Gesamtgewinn | 6.284 Euro + 713 Euro = | 9.497 Euro |
Methode zur Gewinnerrechnung frei wählbar
Ein bestimmtes Verfahren zur Errechnung Ihres Veräußerungsgewinns ist übrigens nicht vorgeschrieben. Sie haben die Wahl, das Fifo-Verfahren ist nur eine Möglichkeit. Sie können auch die Option „Last in, first out“ wählen oder auch mit „gewichteten Durchschnittswerten“ den Gewinn ermitteln, den Sie versteuern müssen. Die Besteuerung der durch Online-Währungen entstandenen Gewinne erfolgt nach dem individuellen Einkommenssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Kaufen und verkaufen Sie häufig Bitcoin, EOS, NEO, Ripple und andere digitale Währungen, dann riskieren Sie unter Umständen, dass die Behörde Ihren Krypto-Handel als Gewerbe einstuft. In diesem Fall würde das Kryptogeld zum Betriebsvermögen gezählt und entsprechend besteuert.
Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Transaktionen immer. So haben Sie einen Nachweis zur Hand, falls das Finanzamt bei Ihnen genauer nachfragen sollte.
Beschaffung wichtig für mögliche Bitcoin-Steuer
Die Frage der Beschaffung muss ebenfalls geklärt werden, um zu entscheiden, ob eine Steuer im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anfällt. Nicht alle Kryptos, die verkauft werden, wurden zuvor auch im Sinne des Gesetzes angeschafft. Die Kryptowährung kann der Verkäufer auch durch Mining erhalten haben. Je nach Einzelfall muss also geprüft werden, ob das Einkommensteuergesetz überhaupt gilt.
Bitcoin-Steuerklärung: Das können Sie absetzen
Wie Sie in unserem Krypto-Lexikon nachlesen können, ist ein Wallet für Kryptokäufer eigentlich unverzichtbar. Käufer von Digitalwährungen kommen in der Regel auch nicht drumherum, zumindest kurzfristig ein Konto bei einer Kryptobörse oder einem CFD-Broker zu eröffnen. In der Steuererklärung kann dies wichtig werden, denn: Sämtliche anfallenden Gebühren können Sie von der Steuer absetzen.
Außerdem dürfen Sie etwaige Verluste aus verschiedenen „privaten Veräußerungsgeschäften“, beispielsweise aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum oder Ripple gegenrechnen. Dies ist entweder mit Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr möglich – oder auch mit künftigen Gewinnen, dem sogenannten Verlustvortrag. Hier können Sie die Summe von Verlusten mit späteren Gewinnen verrechnen. Die Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen sind allerdings nicht mit anderen Einkünften verrechenbar. Wenn Sie mit dem Handel von Bitcoin Verlust machen, mit dem Handel von Aktien aber Gewinn machen, dann können Sie diese nicht miteinander verrechnen.
Die Stromkosten, die für das Mining anfallen, können übrigens ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden mit dem Gewinn verrechnet.
Eine Alternative zum Handel von Digitalwährungen sind beispielsweise Presales. Das Risiko ist hier in der Regel höher, dafür haben Presales aber das Potential, Ihren Kurs bei einem Listing zu vervielfachen – mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel Die besten ICOs.
Krypto-Mining und Steuern
Wer seine digitalen Münzen durch das sogenannte Mining erhält oder sogar durch das Schürfen von Kryptocoins Gewinne erwirtschaftet, hat laut Gesetz Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt – und diese Gewinne müssen entsprechend versteuert werden. Gewinne aus Krypto-Mining sind grundsätzlich immer dann steuerpflichtig, wenn diese geschürften Coins in eine Fiat-Währung umgewandelt werden. Hier gibt es keiner Freigrenze, bereits der erste Euro ist steuerpflichtig.
Auch beim Cloudmining, also beim Mieten von Rechenkapazitäten und dem Minen von Kryptos aus der Ferne, fallen in der Regel Steuern an. Das hängt aber von Vertrag und Anbieter ab.
Bitcoin-Steuererklärung - das sollten Sie tun
Beitrag verfasst von:
Markus Gentner leitet den Ratgeberbereich bei finanzen.net seit 2018. Zuvor war er fünf Jahre lang in der News-Redaktion tätig. Der studierte Journalist und Germanist baute sein Börsenwissen beim Deutschen Anleger Fernsehen DAF auf, bereits während seines Print-Volontariats spezialisierte er sich auf Ratgeberthemen.
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