Beim Crowdinvesting* ist eine große Anzahl von Menschen in die Finanzierung eines Unternehmens oder Projekts involviert und ermöglicht so die Gründung oder Durchführung von diesem. Die Wortschöpfung setzt sich aus den englischen Begriffen „Crowd“, was zu deutsch „Menschenmenge“ bedeutet, und „Investing“ zusammen, was als „investieren“ übersetzt wird. In Deutschland werden diese Investitionen in Start-Ups* auch als „Schwarmfinanzierung“ bekannt.
Beim Crowdinvesting können Investoren in Unternehmen investieren*, indem sie Unternehmensbeteiligungen erwerben und damit das Recht haben, an künftigen Unternehmens- oder Projekterfolgen und gegebenenfalls an einem Verkauf teilhaben zu können. Es gibt verschiedene Vertragsarten, die dem rechtlichen Rahmen entsprechen. Die derzeit verbreitete Form ist das patriarchische Nachrangdarlehen. Die Projektinitiatoren geben in diesem Fall ein nachrangig haftendes Darlehen, das nach der Vertragslaufzeit an die Investoren zurückgezahlt werden soll.
Crowdinvesting kommt sehr nahe an ein klassisches Investment heran. Allerdings haben die Investoren kein Mitspracherecht, wenn es um die Unternehmens- oder Projektentwicklung geht. Außerdem müssen sie sich darüber im Klaren sein, dass das Unternehmen das kommende Jahr nicht überstehen, beziehungsweise das Projekt schiefgehen könnte. In diesem Fall wäre das komplette investierte Geld verloren.