Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die seit 2018 für Investmentfonds gilt. Sie ist eine Art fiktiver Ertrag, der unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung des Fonds anfällt und besteuert wird. Der Grundgedanke dahinter ist, dass der Anleger auf jeden Fall einen Ertrag auf sein investiertes Kapital erzielt, auch wenn der Fonds keine Erträge ausschüttet.
Die Vorabpauschale wird für thesaurierende und ausschüttende Fonds berechnet. Bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale auf die Ausschüttungen angerechnet, während bei thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale direkt vom Fondsvermögen abgezogen wird. Die Vorabpauschale wird mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers besteuert.
Wichtig: Die Vorabpauschale stellt eine Mindestbesteuerung dar und fällt unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung des Fonds an. In Zeiten niedriger Renditen kann sie also beispielsweise dazu führen, dass der tatsächliche Ertrag des Fonds unter dem fiktiven Ertrag der Vorabpauschale liegt.