Sowohl die Vollwaisenrente als auch die Halbwaisenrente werden individuell berechnet. Dabei hängt es vom jeweiligen Versicherungsträger ab, wie viel Hinterbliebenenrente an die Waise ausgezahlt wird. Bei minderjährigen Halbwaisen erhält der noch lebende Erziehungsberechtigte die Rente ausbezahlt.
Bekommen Sie Waisenrente aus der Rentenversicherung? Dann ist der Rentenanspruch des Verstorbenen entscheidend. Dieser wird auf den Todeszeitpunkt berechnet. Grundsätzlich haben Kinder, die ein Elternteil verloren haben, einen Anspruch auf 10 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Der Betrag verdoppelt sich auf 20 Prozent, wenn beide Eltern verstorben sind. Diese 20 Prozent werden jedoch nur von der höheren Rente gezahlt, nicht von beiden Renten der Eltern.
Sind Mutter oder Vater nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres gestorben, wird die Halbwaisenrente ohne Abschlag gezahlt. Die Waisenrente wird jedoch um einen Abschlag gemindert, falls die Eltern versterben, bevor sie 63 Jahre alt sind. Hat der verstorbene Elternteil monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erhalten die Hinterbliebenen einen Zuschlag für jeden Monat.
Wissenswert: Im Jahr 2021 bekamen Vollwaisen oder Halbwaisen im Durchschnitt monatlich rund 316 Euro laut der Deutschen Rentenversicherung.
Vom Träger der Unfallversicherung erhalten hinterbliebene Kinder 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Vollwaisen bekommen als Hinterbliebenenrente 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ausbezahlt.
Haben neben Ihnen noch weitere Personen Rentenansprüche, kann es passieren, dass Sie weniger Waisenrente erhalten. Denn alle Hinterbliebenenrenten, die aufgrund des Todes der gleichen Person ausgezahlt werden, dürfen insgesamt höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes betragen.
Außerdem wird die Rente aus der Unfallversicherung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Das kann ebenfalls dazu führen, dass die Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest gekürzt wird oder sogar komplett entfällt.
Die hinterbliebenen Kinder von Beamten haben ebenfalls einen Anspruch auf Waisenrente. Beamte erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Für Halbwaisen beträgt die Rente 12 Prozent des Ruhegehalts, welches der Verstorbene erhalten hätte, für Vollwaisen 20 Prozent.
Eigene Einkünfte werden seit dem Jahr 2015 nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Neben Ihrer Ausbildung können Sie also arbeiten und eigenes Geld verdienen, ohne dass Sie Abstriche bei der Hinterbliebenenrente befürchten müssen.
Sind Vater, Mutter oder sogar beide Elternteile verstorben, stellt sich für hinterbliebene Kinder nicht nur die Frage, wie viel Waisenrente sie für den Lebensunterhalt erhalten, sondern auch, wie lange die Waisenrente gezahlt wird. Welche Regeln gelten außerdem bei Adoption, Heirat oder einer zweiten Ausbildung? Wir haben die wichtigsten Informationen im Folgenden zusammengetragen.
Wann die Rentenzahlungen beginnen, ist abhängig vom Berufsstatus des verstorbenen Elternteils. War der verstorbene Elternteil bereits Rentner oder noch erwerbstätig? Wurde bereits Rente bezogen, beginnen die Zahlungen der Waisenrente frühestens ab dem Monat, welcher auf den Sterbemonat folgt. War der verstorbene Elternteil noch erwerbstätig und erhielt noch keine Rentenzahlungen, wird die Waisenrente ab dem Todestag gezahlt.
Unabhängig vom Rententräger werden sowohl Waisenrente als auch Halbwaisenrente grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Folgende Lebenssituationen berechtigen die Hinterbliebenen außerdem dazu, die Rente noch bis zum 27. Geburtstag weiterzubeziehen:
Hinweis: Sie sollten bedenken, dass Sie auf die Waisenrente verzichten müssen, wenn Sie nach der Schule als Aupair im Ausland arbeiten oder eine Zeit lang reisen möchten. Vorsicht ist auch bei Praktika geboten. Denn diese gelten nur als Ausbildung, wenn es nach der einschlägigen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Haben Sie selbst ein Kind bekommen, gehen in Elternzeit und unterbrechen infolgedessen Ihre Ausbildung? Dann entfällt Ihr Anspruch auf Waisenrente während der Elternzeit .
Sobald Sie 27 Jahre alt werden, stellt die Renten- oder Unfallversicherung die Waisenrenten-Zahlung spätestens ein.
Ein rechtzeitiger Antrag ist wichtig, wenn die Waisenrente auch noch nach dem 18. Geburtstag gezahlt werden soll. Dafür benötigt der Rentenversicherungsträger entsprechende Nachweise. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Website das passende Formular zur Verfügung. Wenn die gesetzliche Unfallversicherung Ihre Hinterbliebenenrente bezahlt, dann müssen Sie den Träger rechtzeitig über Ihre weiteren Ausbildungspläne informieren, nachdem Sie volljährig geworden sind.
Haben Sie Ihre erste Ausbildung bereits erfolgreich vor dem 27. Lebensjahr abgeschlossen und entscheiden sich anschließend für eine Zweitausbildung, kann Ihnen ein weiterer Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen.
Das Bundessozialgericht entschied, dass der Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf eine sogenannte Erstausbildung begrenzt ist. Dabei sei es auch nicht von Bedeutung, dass Sie BaföG grundsätzlich nur für eine Erstausbildung bekommen. Eine solche Einschränkung bei der Waisenrente aus der Unfallversicherung gibt es nicht.
Wichtig: Bei der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird das jedoch nochmal anders beurteilt. Diese zahlt nämlich im Regelfall nur dann die Waisenrente weiter, wenn es zwischen erster und zweiter Ausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang gibt. Beispielhaft hierfür wäre, wenn Sie nach dem Abitur eine Ausbildung zum Elektriker gemacht haben und gleich darauf Elektrotechnik studieren möchten.
Bezieht ein hinterbliebenes Kind Waisenrente oder Halbwaisenrente und wird adoptiert, erlischt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente damit nicht. Sie wird weiterhin unverändert ausgezahlt.
Übrigens gilt das auch, wenn die Waise heiratet. Der Status als Waise bzw. Halbwaise ändert sich auch mit einer Heirat nicht. Deshalb bleibt der Anspruch auf Halbwaisenrente folglich bestehen. Allerdings müssen alle anderen Voraussetzungen für den Anspruch weiterhin erfüllt sein. Eigene Einkünfte sowie das Einkommen des Ehepartners werden nicht auf die Rente angerechnet.
Außerdem ist es für den Halbwaisenrentenanspruch nicht wichtig, ob der überlebende Elternteil wieder heiratet. Falls Sie Ihren Ehepartner verloren haben und deswegen Witwenrente beziehen, sieht die Sachlage für sie leider nochmals anders aus.
Als Empfänger einer Waisenrente sind Sie seit 2017 grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner. Wenn Sie noch die Schule besuchen oder studieren, ist die Versicherung bis zum 25. Lebensjahr für Sie beitragsfrei. Ab Ihrem 25. Geburtstag müssen Sie allerdings von der Waisenrente an die Krankenversicherung Beiträge zahlen. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt immer noch studieren, sind Sie in der Krankenversicherung der Studierenden versichert. Studierende unter 30 Jahren müssen dabei mit Beträgen von etwa 90 Euro pro Monat rechnen.
Sowohl Waisenrente als auch Halbwaisenrente müssen in der Steuererklärung aufgeführt und vor dem Staat versteuert werden.
Dabei fließt jedoch nur der sogenannte Ertragsanteil in die Steuer ein, den man sich vom Rententräger nennen lassen kann. Dieser Ertragsanteil ist von dem Zeitraum abhängig, der noch bis zum Eintritt der Altersrente beim verstorbenen Versicherten vergehen würde. Anschließend wird der errechnete Betrag noch um eine Werbungskostenpauschale gekürzt.
Hinweis: Die Waisenrenten, welche versteuert werden, müssen Sie in der Anlage R der Einkommensteuererklärung eintragen.
Wenn Sie einen Anspruch haben, sollten Sie innerhalb eines Jahres nach dem Tod Ihres Angehörigen die Waisenrente bei der Unfallversicherung oder Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Prüfen Sie, ob dem Rententräger alle notwendigen Dokumente vorliegen. Reichen Sie alle nötigen Unterlagen mit ein, damit die Waisenrente korrekt berechnet wird.
Erfüllen Sie eine der erwähnten Lebenssituationen, können Sie noch bis zu Ihrem 27. Geburtstag Waisenrente beziehen. Stellen Sie dafür rechtzeitig vor Ihrem 18. Geburtstag den Antrag.
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