Ohne die Kfz-Versicherung, genauer gesagt ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in Deutschland keine Zulassung. Die Kfz-Haftpflicht bildet die Basis einer jeden Autoversicherung, sie ist eine Pflichtversicherung und gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kfz-Haftpflicht reguliert bei einem Unfall Fremdschäden, also Sach- und Personenschäden, die Sie als Autofahrer verursachen. Sie kommt beispielsweise für Schäden an einem Straßenschild, an einer Hauswand oder an einem anderen Auto auf. Darüber hinaus kommt sie auch dafür auf, wenn Sie als Autofahrer beispielsweise einen Fußgänger anfahren oder wenn bei einem Unfall andere Autofahrer verletzt werden. Für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs kommt die Autohaftpflichtversicherung nicht auf.
Die Rahmenbedingungen der Auto-Haftpflicht legt der Gesetzgeber fest: Eine Haftpflichtversicherung muss Personenschäden mit mindestens 7,5 Millionen Euro absichern, Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro und Vermögensschäden bis 50.000 Euro versichert sein. Diese Grenzwerte sind im Pflichtversicherungsgesetz festgehalten.
Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Versicherungsnehmern, auf keinen Fall bei der Deckungssumme zu sparen. „Autofahrer sollten immer eine so hohe Deckungssumme wie möglich wählen, um sich gegen alle Risiken abzusichern.“ Für geringe Beitragsunterschiede erhielten Kfz-Halter so einen umfassenden Schutz.