Besonders für junge Beamte kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der richtigen Variante sinnvoll sein. Staatsdiener werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. Sie benötigen also eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Werden Sie also wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie ein „Ruhegehalt“. Berufsanfänger haben allerdings erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und nach fünfjähriger Dienstzeit einen Anspruch darauf. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie aber für den Ernstfall vorsorgen.