Brutto-Netto-Rechner: So berechnen Sie Ihr Gehalt + Tipps für mehr Netto vom Brutto
Wie man das Gehalt berechnen kann, ist nicht immer einfach und klar. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner gelingt Ihnen das aber ganz einfach. Weiterhin lernen Sie die wichtigsten Faktoren bei der Gehaltsberechnung kennen und ein paar Tipps, wie Sie mehr Netto vom Brutto bekommen. Das Wichtigste und Empfehlungen gibt es gleich zum Einstieg des Textes.
Gehalt berechnen - Empfehlungen & Tipps
Gehalt berechnen - das Wichtigste in Kürze

Brutto-Netto-Rechner
Brutto-Netto-Rechner gibt es als Apps fürs Smartphone sowie fürs Tablet und es gibt Brutto-Netto-Rechner zum Download im Internet. Die Ratgeber-Redaktion von finanzen.net hat sich dieses Thema ganz genau angeschaut, viele verschiedene Gehaltsrechner unter die Lupe genommen und einen Favoriten ausgewählt.
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Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, was Sie zur Gehaltsberechnung benötigen, worauf Sie dabei achten müssen und – das ist ganz wichtig – woher Sie die Zahlen und Daten für die Gehaltsberechnung bekommen.
Gehalt berechnen – das müssen Sie wissen
Die Grundlage, von der ausgehend Sie Ihr Gehalt berechnen, ist das Bruttoeinkommen. Das ist das Einkommen, das Ihnen Ihr Arbeitgeber vor Steuern auszahlt. Hiervon ausgehend werden Steuern und Abgaben eingezogen, die sich nach Ihren Lebensverhältnissen und Wohnsitz richten. Diese Faktoren erklären wir Ihnen ausführlich im Folgenden:
Grundfreibetrag beziehungsweise Steuerfreibetrag
Der Grundfreibetrag, manchmal auch Steuerfreibetrag genannt, ist die Summe des Einkommens, bis zu der keine Einkommensteuer fällig wird. Nur das Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, wird auch versteuert. Wenn Ihr Einkommen also beispielsweise 12.000 Euro beträgt und der aktuelle Steuerfreibetrag bei 10.347 Euro liegt (Stand Mai 2022), werden für die Einkommensteuer nur 1.653 Euro berücksichtigt. Der Steuerfreibetrag für 2021 betrug 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 für Ehepaare.
Kinderfreibetrag
Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, der noch auf den Grundfreibetrag zur Einkommensteuer aufgeschlagen wird. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie sinnvoller ist. Es ist kein Antrag notwendig. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Kinderfreibetrag bei 5460 Euro, die Hälfte davon für jedes Elternteil. Dazu kann noch ein Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 (1464 je Elternteil) hinzukommen.
Sozialversicherungsbeiträge
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen folgende Posten (Stand Juli 2022): Arbeitslosenversicherung: 1,2 Prozent des Bruttoeinkommens.
Pflegeversicherung: 1,525 Prozent des Bruttoeinkommens. Außer in Sachsen, hier zahlen Arbeitnehmer 2,025 Prozent. Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens plus eines krankenkassenspezifischen Beitrags. Gesetzliche Rentenversicherung: 9,3 Prozent des Bruttoeinkommens.
Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil sind Sachleistung von Seiten des Arbeitgebers, zum Beispiel ein Firmenfahrzeug. Der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil wird dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet und erhöht somit die Einkommensteuer.
Die Steuerklasse
Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden anhand der Steuerklasse bemessen. Ihre Steuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt. In Deutschland gibt es diese sechs Lohnsteuerklassen:
Steuerklasse I: ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer, die keine Kinder haben.
Steuerklasse II: Geschiedene, Verwitwete oder Ledige mit Kindern.
Steuerklasse III: bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegattensplitting bekommt diese Steuerklasse der Besserverdiener.
Steuerklasse IV: Verheiratete, die kein Ehesplatting gewählt haben.
Steuerklasse V: der schlechter verdienende Partner beim Ehegattensplitting.
Steuerklasse VI: bei einem weiteren Dienstverhältnis mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte.
Tipps für mehr Netto vom Brutto
Die Möglichkeiten, um mehr beim Nettogehalt rauszubekommen, sind limitiert. Sozialabgaben und Steuern müssen nun einmal gezahlt werden. Dennoch können Sie Einiges sparen oder vom Finanzamt wiederbekommen, wenn Sie folgende Ratschläge beherzigen:
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen
Lassen Sie sich Freibeträge, die Ihnen zustehen, direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Dadurch haben Sie direkt weniger Abzüge beim Gehalt und müssen Sie sich nicht durch die Steuererklärung erst wieder zurückholen. Eingetragen werden können zum Beispiel die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für die Betreuung der Kinder oder Werbungskosten. Mit einem amtlichen Vordruck stellen Sie beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
Ehegattensplitting
Das sogenannte Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, nach dem Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften besteuert werden. Hierbei nimmt ein Partner die bessere Steuerklasse III und der andere die verhältnismäßige schlechte Steuerklasse V. Dadurch entsteht ein Splittingvorteil im Vergleich zu Unverheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften. Der Splittingvorteil kommt jedoch nur zum Tragen, wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Krankenversicherung wechseln
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist zwar der Krankenversicherungssatz festgeschrieben, hinzukommt aber ein Zusatzbeitrag. Diesen legt jede gesetzliche Krankenkasse selbst fest und er kann (Stand Juli 2022) zwischen 0,6 Prozent 2,4 Prozent liegen. Ein Wechsel kann sich also wirklich lohnen. Davor sollten Sie aber auch die Leistungen der Krankenkassen vergleichen.
Kirchenaustritt erwägen
Ob ein Kirchenaustritt für Sie infrage kommt, müssen Sie für sich persönlich klären – immerhin unterhalten die Kirchen auch viele soziale Einrichtungen. Andererseits können Sie durch einen Kirchenaustritt je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent der Einkommensteuer einsparen. Für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen ist in vielen Ländern eine Kappung eventuell sinnvoll. Hierbei wird nicht mehr die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage genommen, sondern das zu versteuernde Einkommen mit 2,75 bis 4 Prozent.
Steuerfreie Sachzuwendung statt Bruttogehalt
Mehr Bruttogehalt bedeutet nicht zwangsweise, dass Sie auch wirklich viel mehr davon haben. Stattdessen könnten Sie steuerfreie Sachzuwendungen bei Ihrem Arbeitgeber anregen. Damit würden Sie und er Steuern sparen. Zu den steuerfreien Sachzuwendungen zählen unter anderem Gutscheine und Geschenke bis 50 Euro . Besonders attraktiv könnten Jobtickets für den öffentlichen Personenverkehr sein, da Sie steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber Sie zusätzlich zum Lohn gewährt. Dasselbe gilt übrigens auch bei Bahncards, wenn Ersparnis den Preis der Bahncard selbst übersteigt. Ein Dienstfahrrad kann Ihnen der Arbeitgeber auch steuerfrei überlassen, wenn Sie dieses als Plus zum Arbeitslohn bekommen.
Geben Sie die Steuererkläung ab!
Sie haben definitiv am Ende mehr von Ihrem Gehalt, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen. Laut dem Statistischen Bundesamt bekamen Steuerpflichtige, die eine Steuerklärung abgegeben haben, durchschnittlich 1.072 Euro vom Finanzamt wieder. Lesen Sie weiter in unseren Tipps zur Steuererklärung und in unserem Steuersoftware-Vergleich. Im Zweifelsfall kann Ihnen auch ein Steuerberater helfen, der aber natürlich auch wiederum etwas mehr kosten kann.
Gehalt berechnen - das sollten Sie tun
Beitrag verfasst von:
Benjamin Ressel ist seit Anfang 2022 in der Ratgeber-Redaktion. Sein Masterstudium absolvierte er im Fachbereich Germanistik, während dessen er bereits als freier Lektor und Autor tätig war. Erste journalistische Erfahrungen sammelte er als Eventreporter, bevor ihn sein Weg zu finanzen.net führte.
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🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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Bildquelle: lassedesignen / Shutterstock.com
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