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Forbearance Beratung

Forbearance-Beratung zur frühzeitigen Risikoerkennung

Eine zielgerichtete Identifikation des Forbearance-Beratungsbedarfs hilft, Kunden mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten korrekt zu bewerten und Kreditausfälle zu vermeiden. In wirtschaftlich volatilen Zeiten sind Forbearance- oder Stundungsmaßnahmen ein wichtiges Instrument im Kreditgeschäft, um den Ausfall eines Kredits zu vermeiden. Auf der anderen Seite können nicht tragfähige Maßnahmen auch zu einer Verzögerung oder gar Verschleierung von finanziellen Schwierigkeiten bei Kreditnehmern führen. Damit solche Risiken nicht zu spät erkannt werden, empfiehlt sich die Prüfung durch eine externe, spezialisierte Forbearance-Beratung.

Aktualisiert am

Zugeständnisse und ihre Schwierigkeiten

Mit "Forbearance" werden im Finanzwesen Maßnahmen bezeichnet, die von Banken ergriffen werden, wenn sich bei Kreditnehmern finanzielle Schwierigkeiten abzeichnen oder bereits eingetreten sind. Ziel der Maßnahmen ist es, die Zahlungsfähigkeit zu erhalten und einen möglichen Kreditausfall zu vermeiden. Zur Beendigung des Forbearance-Status müssen Kreditnehmer spezifische Kriterien erfüllen.

Für Risiko- und Kreditanalysten, Kundenberater, allgemein Kreditgeber birgt der Ansatz Risiken, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers nicht umfassend analysiert werden. Banken schätzen die Bonität manchmal zu optimistisch ein und übersehen Warnsignale. Eine verspätete Identifizierung möglicher Ausfallrisiken führt zu unzureichenden Vorsorgemaßnahmen. Die Einordnung in das Problem- oder Normalkreditgeschäft erfolgt gelegentlich unsachgemäß. Die Folgen: Eine unzureichende Beurteilung der finanziellen Situation Schuldners kann zu Kreditausfällen führen, die je nach Losgröße der betroffenen Kreditnehmer zu einem spürbaren Anstieg der NPL-Quote führen können.

Forbearance gewinnt vor diesem Hintergrund an Relevanz und ist daher auch ein Fokusthema in laufenden Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 S. 2 KWG. Nicht sachgerechte Risikoeinstufungen, ein unzureichender Überblick über ausstehende Forderungen und eine unvollständige Dokumentation begünstigen Fehlentscheidungen und Kreditausfälle. Die Einbindung externer Unterstützung führt zu einer Steigerung der Angemessenheit der organisatorischen Soll-Vorgaben sowie Prozesse und letztlich zu einer effizienteren Einzelfallbearbeitung.

Qualifizierte Forbearance-Beratung durch AWADO

Forbearance-Beratung mit AWADO
AWADO
Das Kompetenzteam Kreditmanagement der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat ein modular gestaltbares Unterstützungspaket zur Optimierung der Forbearance-Prozesse etabliert. Die Spezialisten bewerten im Rahmen der Forbearance-Beratung die existierenden Vorgaben – zunächst durch Prüfung bestehender Arbeitsanweisungen, Organisationsrichtlinien und Prozessbeschreibungen. Dieser Schritt deckt aufsichtsrechtliche Mängel auf und schafft Transparenz über den Status quo.

Als zweiter Baustein werden Interviews mit den Mitarbeitenden des Instituts angeboten, um darüber Klarheit zu erhalten, inwiefern die definierten Soll-Vorgaben bekannt, konsistent und gelebt werden.

Ergänzt wird dieses Modul um eine Prüfung von unter Risikogesichtspunkten auszuwählenden Einzelfällen. Erfahrungsgemäß resultiert ein Großteil an Prüfungsfeststellungen im Bereich von Forbearance aus der nicht angemessenen Umsetzung im Kundengeschäft. Dieser Baustein lässt eine Beurteilung zu, ob bereits etablierte Kontrollen wirksam sind und die Prozesse eines Instituts konsistent Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden – je nach Ausgangslage und Zielsetzung des Instituts – individuelle Anpassungsvorschläge konzipiert, welche bei der Beseitigung dieser Defizite unterstützen und ihrem Umfang nach skalierbar sind. Die Umsetzungslösungen tangieren dabei nicht nur eine Weiterentwicklung der Arbeitsanweisungen und korrespondierender Beschlüsse, sondern auch die Vorgänge in agree21 selbst. Demnach wird als abschließendes Modul ein Forbearance-Vorgang in die institutsindividuelle Prozesslandschaft implementiert, um in allen Prozessstraßen, welche eine Konzession zum Gegenstand haben könnten, angemessene Prüfungen auf mögliche finanzielle Schwierigkeiten zu gewährleisten. Für alle Forbearance-Maßnahmen – von Tilgungsaussetzungen bis zu Neukreditvergaben – werden somit gesonderte Vorgangsstrukturen definiert. Das stärkt die Prüfungssicherheit, indem Abläufe klar strukturiert sind. Willkommener "Nebeneffekt": Doppelarbeiten lassen sich reduzieren, Prozessschleifen fallen weg, Möglichkeiten zur Automatisierung werden realisiert. Regulatorische Präzision bedingt somit operative Effizienz.

Höchste Expertise vor genossenschaftlichem Hintergrund

Die AWADO GmbH WPG StBG mit Sitz in Neu-Isenburg ist eine genossenschaftlich organisierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für den Mittelstand, mit breit gefächertem Leistungsspektrum. Das Portfolio reicht von der Agrar- über die Steuer- bis hin zur Nachhaltigkeitsberatung, um nur einige Dienstleistungen zu nennen. An insgesamt elf Standorten in Deutschland erfolgt die engmaschige Betreuung regionaler und überregionaler Mandanten. Die jeweiligen Kompetenzteams verfügen über profunde Branchenexpertise und viel Erfahrung. Bei Bedarf greift das Unternehmen auf ein Netzwerk qualifizierter Experten zurück.

Unter dem gemeinsamen Dach von AWADO arbeiten sechs spezialisierte Gesellschaften, die eingebunden sind in den Genoverband – Verband der Regionen e.V. mit mehr als 1.900 Mitarbeitern, darunter aktuell rund 120 Wirtschaftsprüfer, 55 Steuerberater und 60 Rechtsanwälte. Im Bankensektor betreut die Gesellschaft zurzeit mehr als 430 Kreditinstitute, mehr als 1.500 mittelständische Mandanten und verantwortet über 450 Wirtschaftsprüfungen im Jahr. Die Gruppe rangiert damit in der Top Ten der größten Bankenprüfer in Deutschland.
Impressum
AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Herr Maximilian Vetter
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
Deutschland
USt-IdNr.: DE174239239
T: 004915172918003
@: maximilian.vetterawado-gruppe.de
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