Zugeständnisse und ihre Schwierigkeiten
Für Risiko- und Kreditanalysten, Kundenberater, allgemein Kreditgeber birgt der Ansatz Risiken, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers nicht umfassend analysiert werden. Banken schätzen die Bonität manchmal zu optimistisch ein und übersehen Warnsignale. Eine verspätete Identifizierung möglicher Ausfallrisiken führt zu unzureichenden Vorsorgemaßnahmen. Die Einordnung in das Problem- oder Normalkreditgeschäft erfolgt gelegentlich unsachgemäß. Die Folgen: Eine unzureichende Beurteilung der finanziellen Situation Schuldners kann zu Kreditausfällen führen, die je nach Losgröße der betroffenen Kreditnehmer zu einem spürbaren Anstieg der NPL-Quote führen können.
Forbearance gewinnt vor diesem Hintergrund an Relevanz und ist daher auch ein Fokusthema in laufenden Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 S. 2 KWG. Nicht sachgerechte Risikoeinstufungen, ein unzureichender Überblick über ausstehende Forderungen und eine unvollständige Dokumentation begünstigen Fehlentscheidungen und Kreditausfälle. Die Einbindung externer Unterstützung führt zu einer Steigerung der Angemessenheit der organisatorischen Soll-Vorgaben sowie Prozesse und letztlich zu einer effizienteren Einzelfallbearbeitung.
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Als zweiter Baustein werden Interviews mit den Mitarbeitenden des Instituts angeboten, um darüber Klarheit zu erhalten, inwiefern die definierten Soll-Vorgaben bekannt, konsistent und gelebt werden.
Ergänzt wird dieses Modul um eine Prüfung von unter Risikogesichtspunkten auszuwählenden Einzelfällen. Erfahrungsgemäß resultiert ein Großteil an Prüfungsfeststellungen im Bereich von Forbearance aus der nicht angemessenen Umsetzung im Kundengeschäft. Dieser Baustein lässt eine Beurteilung zu, ob bereits etablierte Kontrollen wirksam sind und die Prozesse eines Instituts konsistent Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden – je nach Ausgangslage und Zielsetzung des Instituts – individuelle Anpassungsvorschläge konzipiert, welche bei der Beseitigung dieser Defizite unterstützen und ihrem Umfang nach skalierbar sind. Die Umsetzungslösungen tangieren dabei nicht nur eine Weiterentwicklung der Arbeitsanweisungen und korrespondierender Beschlüsse, sondern auch die Vorgänge in agree21 selbst. Demnach wird als abschließendes Modul ein Forbearance-Vorgang in die institutsindividuelle Prozesslandschaft implementiert, um in allen Prozessstraßen, welche eine Konzession zum Gegenstand haben könnten, angemessene Prüfungen auf mögliche finanzielle Schwierigkeiten zu gewährleisten. Für alle Forbearance-Maßnahmen – von Tilgungsaussetzungen bis zu Neukreditvergaben – werden somit gesonderte Vorgangsstrukturen definiert. Das stärkt die Prüfungssicherheit, indem Abläufe klar strukturiert sind. Willkommener "Nebeneffekt": Doppelarbeiten lassen sich reduzieren, Prozessschleifen fallen weg, Möglichkeiten zur Automatisierung werden realisiert. Regulatorische Präzision bedingt somit operative Effizienz.
Höchste Expertise vor genossenschaftlichem Hintergrund
Unter dem gemeinsamen Dach von AWADO arbeiten sechs spezialisierte Gesellschaften, die eingebunden sind in den Genoverband – Verband der Regionen e.V. mit mehr als 1.900 Mitarbeitern, darunter aktuell rund 120 Wirtschaftsprüfer, 55 Steuerberater und 60 Rechtsanwälte. Im Bankensektor betreut die Gesellschaft zurzeit mehr als 430 Kreditinstitute, mehr als 1.500 mittelständische Mandanten und verantwortet über 450 Wirtschaftsprüfungen im Jahr. Die Gruppe rangiert damit in der Top Ten der größten Bankenprüfer in Deutschland.