Bürgergeld 2023 ersetzt Hartz 4: So funktioniert das neue Bürgergeld!
Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld 2 abgelöst, auch als Hartz 4 bekannt. Durch das Bürgergeld sollen Sozialleistungen leichter zugänglich sein. Was sich mit dem Bürgergeld ändert, wie es funktioniert und was Sie für die Grundsicherung tun müssen, erfahren Sie hier.
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Bürgergeld - das Wichtigste in Kürze

Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist nach einem langen politischen Ringen innerhalb der Regierungskoalition und im Bundesrat mit der Opposition zum 1. Januar 2023 eingeführt worden. Es löst damit das Arbeitslosengeld II ab, das umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet wurde. Ziel des neuen Bürgergeldes ist ein würdigeres Leben für Arbeitssuchende und eine bessere Wiedereingliederung in den Berufsmarkt. Manche Maßnahmen wie das Weiterbildungsgeld oder die Eingliederungsvereinbarungen treten erst ab Juli 2023 in Kraft.
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Für wen gibt es Bürgergeld geben soll
Nach aktuellem Stand ist das Bürgergeld für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren vorgesehen, die aktuell Arbeitslosengeld II beziehen oder deren Bezüge aus dem ALG 1 auslaufen. Rein formal ist die Bedürftigkeit nachzuweisen und Leistungsbezieher müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem ist eine Art zusätzliche Grundsicherung für Kinder und Jugendliche angedacht, die insbesondere deren Bildungschancen erhöhen soll. Sie können aber jetzt schon prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.
Hinweis: Laut der Bundeszentrale für politische Bildung gilt eine Person als erwerbsfähig, die „nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II)“.
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Wie und wo wird das neue Bürgergeld voraussichtlich beantragt
Bezieher von ALG 2 bekommen das Bürgergeld automatisch ab 2023. Ein Bürgergeldantrag ist bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu stellen. Die Jobcenter sind jedoch weiterhin zuständig. Der Bürgergeld-Antrag kann vorläufig formlos gestellt werden, sogar mündlich. Das entsprechende Formular kann noch nachgereicht werden.
Wichtig: Das Bürgergeld wird erst ab dem Tag der Antragsstellung ausgezahlt. Stellen Sie also den Antrag auf Bürgergeld, sobald es möglich ist, sofern Sie einen Anspruch darauf haben.
Welche Sanktionsregeln gelten beim neuen Bürgergeld?
Ursprünglich sollte es keine Sanktionen mehr beim Bürgergeld geben. Dies sollte dann zugunsten einer „Vertrauenszeit“ von einem halben Jahr geändert wurden. Schlussendlich sind nun Sanktionen ab dem ersten Tag möglich, wenn eine zumutbare Arbeitsstelle ausgeschlagen wurde. Leistungen können dann um zehn Prozent, bei einer weiteren Weigerung um zwanzig Prozent und bei einer weiteren Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres um dreißig Prozent gekürzt werden.
Muss beim Bürgergeld jeder Job angenommen werden?
Anders als bisher muss beim neuen Bürgergeld nicht jedes Berufsangebot wahrgenommen werden. Wenn eine Weiter- oder Ausbildung bessere Optionen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht, müssen keine Aushilfsjobs mehr vorrangig angenommen werden. Dies war einer der Hauptkritikpunkte von Hartz IV. Mit den neuen Regelungen zum Bürgergeld wird eine Berufsaus- oder Weiterbildung mit 150 Euro monatlich unterstützt. Bei erfolgreichen Abschlüssen winken den Leistungsbeziehern Prämien.
Grundsicherung Bürgergeld: Höhe des Regelsatzes
Der Bürgergeld-Regelsatz liegt bei 502 Euro für Alleinstehende. Paare und Bedarfsgemeinschaften bekommen pro Partner 451 Euro. Damit können sich Bezieher des bis 2022 geltenden ALG 2 über 53 Euro mehr pro Monat freuen. Teenager von 14 bis 17 bekommen 420 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt’s 348 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahren 318 Euro.
Berücksichtigt werden sollen bei der Bemessung der Leistungen die Lebenshaltungskosten, das eigene Einkommen sowie das des Partners und die Wohnkosten. Die Grünen wünschen sich für weitere Anreize zur Jobsuche eine Weiterbildungsprämie von 150 Euro.
Es ist ein Schonvermögen von 40.000 plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt vorgesehen. Weiterhin gibt es eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die Mietkosten ohne weitere Überprüfung übernommen werden.
Hinzuverdienst beim Bürgergeld
Bis zu 100 Euro Zuverdienst bei einem Bürgergeldbezieher werden nicht angerechnet. Zwischen 100 und 520 Euro werden zwanzig Prozent nicht angerechnet, bei 520 bis 1000 Euro sind es 30 Prozent. Schüler aus einer „Bürgergeld-Familie“, Studierende und Auszubildende dürfen ihr Einkommen aus Minijobs, also maximal 520 Euro, in voller Höhe behalten. Ferienjobs könnten nach den aktuellen Plänen in unbegrenzter Höhe nicht beim Bürgergeld berücksichtigt werden.
Bürgergeld und Rente
Unter Hartz IV konnten Leistungsbezieher mit 63 Jahren und hohen Abschlägen vom Jobcenter in Rente geschickt werden. Bis 2026 soll dies zunächst nicht mehr möglich sein. Außerdem waren bisher nur die Riester-, Rürup- und Betriebsrenten sowie Lebensversicherungen geschützt. In Zukunft soll das bei Selbstständigen für alle Anlageformen gelten.
Bürgergeld - das sollten Sie tun
Beitrag verfasst von:
Benjamin Ressel ist seit Anfang 2022 in der Ratgeber-Redaktion. Sein Masterstudium absolvierte er im Fachbereich Germanistik, während dem er bereits als freier Lektor und Autor tätig war. Erste journalistische Erfahrungen sammelte er als Eventreporter, bevor ihn sein Weg zu finanzen.net führte.
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Bildquelle: Hyejin Kang / Shutterstock.com
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