Börsenzulassung

Sobald ein Wertpapier eine Zulassung zu einem Börsensegment erhalten hat, kann es an der Börse gehandelt werden. Um eine Zulassung zu erlangen, sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich von Segment zu Segment. Es ist jedoch in jedem Fall ein Börsenprospekt zu erstellen. Danach kann der Emittent zusammen mit einem Kreditinstitut die Zulassung beantragen. Die Zulassung zu einem Börsensegment geht einher mit bestimmten Pflichten. Darunter fallen zum Beispiel die Verbreitung von Ad-hoc-Meldungen, sowie die Veröffentlichung von Zwischenberichten.

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