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Es gelten die Aktionsfristen und Teilnahmebedingungen.
Die Gesellschaft muss mindestens zu 51 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erwerben. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Das Fondsmanagement des Sondervermögens bildet im Rahmen der Anlageentscheidung keinen Index oder Referenzwert nach. Die Anlageentscheidungen erfolgen im Rahmen eines aktiven Managements.