Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an und hat die Möglichkeit zusätz lich einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten. Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 InvStG ohne Berück sichtigung von Verbindlichkeiten) des Fonds werden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für den Fonds erworben wer den können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteili gungsquoten von Ziel-Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebe dingungen für den Fonds erworben werden können, berücksichtigt werden.