Mindestens 51 % des Wertes des Wertes des OGAW Sondervermögens sind in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren anzulegen. Mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens sind in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren, die im Geschäftsbereich der Kryptowährungen und sonstiger Kryptowerte ganz oder teilweise tätig sind, oder Anwendungen basierend auf Kryptotechnologien nutzen (zu dem Geschäftsbereich gehören auch Unternehmen, die Dienstleistungen zur Ermöglichung der Investition in diese Werte erbringen) und Wertpapieren deren Wertentwicklung sich auf Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte bezieht, anzulegen. Bis zu 49% können in Andere Wertpapiere, wie z. B. Zertifikate, Anleihen oder andere strukturierte Produkte, angelegt werden. Die Anlage in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben ist ebenfalls bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens möglich. Investitionen in Anteile an anderen Investmentvermögen sind auf bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens begrenzt.
Total Expense Ratio (Verwaltungsgebühren & sonst. Kosten)
1,10%
Transaktionskosten
1,70%
Depotbankgebühr
0,15%
Managementgebühr
1,02%
Rücknahmegebühr
-
Ausgabeaufschlag
5,00%
Performancedaten
Veränderung Vortag
-4,00
WE seit Jahresbeginn
-3,10%
Information
Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.
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