Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 51% des Wertes des Fonds müssen in Aktien in- und ausländischer Emittenten angelegt werden. Die dem Fonds zuzuführenden Aktien sollen dabei vornehmlich von großen Unternehmen verschiedener Gewerbezweige und von mittelgroßen und kleinen Gesellschaften stammen, die nach Aufbau und Struktur auf längere Sicht gesehen eine günstige Entwicklung und gute Erträgnisse erhoffen lassen. Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds („Investmentanteile“) investieren. Entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen werden mindestens 51% des Wertes des Fonds in Vermögensgegenstände angelegt werden, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale oder die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllen.
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