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"Das OGAW-Sondervermögen ist ein Mischfonds.
Mindestens 75 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Vermögensgegenstände (Wertpa-piere und Investmentanteile) investiert, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden.
Bis zum 100 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Wertpapieren in Form von Aktien an-gelegt.
Das OGAW-Sondervermögen darf bis zu 25 Prozent in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investieren.
In Investmentanteile darf das OGAW-Sondervermögen bis zu 100 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermö-gens investieren.
Aus steuerlichen Gründen wird der Fonds mindestens 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens fort-laufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des Investmentsteuerrechts anlegen und gilt somit als Mischfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes.
Die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände werden diskretionär auf Basis eines definierten Selektionsprozesses identifiziert.