Als Anlageziel des Sondervermögens wird insbesondere eine langfristige überdurchschnittliche Wertentwicklung durch eine konservative Anlagepolitik angestrebt. Das Sondervermögen kann bis zu 100% in Wertpapieren gemäß § 5 der AAB investiert sein. Der Erwerb von Aktien ist auf 30% des Wertes des Sondervermögens begrenzt. Das Sondervermögen kann bis zu 100% in allen zulässigen Arten von Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der AAB investiert sein. Das Sondervermögen kann bis zu 100% des Wertes des Sondervermögens in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 der AAB investiert sein.Das Sondervermögen kann bis zu 100% seines Wertes in Geldmarkinstrumenten nach Maßgabe des § 6 der AAB investieren.
Total Expense Ratio (Verwaltungsgebühren & sonst. Kosten)
1,46%
Transaktionskosten
0,11%
Depotbankgebühr
0,05%
Managementgebühr
1,66%
Rücknahmegebühr
-
Ausgabeaufschlag
5,00%
Performancedaten
Veränderung Vortag
0,11
WE seit Jahresbeginn
4,22%
Information
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