Ziel der Anlagepolitik des Sondervermogens ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachs- tum zu erwirtschaften. Dabei kann das im Fonds potenziell vorhandene Aktienmarktrisiko konzeptionell bei fallenden Aktienmärkten durch eine Absicherungsstrategie teilweise re- duziert werden. Eine Garantie fur den Kapitalerhalt oder eine Zusage für eine Absicherung bei fallenden Markten ist damit jedoch nicht verbunden. Bei dem Fonds handelt es sich um ein OGAW-Sondervermögen, das ohne festgelegten Anlageschwerpunkt verwaltet wird. Die Gesellschaft darf bis zu 49 Prozent des Wertes des Sonder vermögens in Geldmarktinstrumente nach § 6 der AABen in vestieren. Die in Pension genommenen Geldmarktinstrumente sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Absatz 1 bis 3 KAGB anzurechnen.