Auskunftsrecht
Bezeichnung für das Recht von Aktionären, auf der Hauptversammlung der Gesellschaft Auskünfte über die wirtschaftlichen oder personellen Verhältnisse zu erhalten.
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Bezeichnung für das Recht von Aktionären, auf der Hauptversammlung der Gesellschaft Auskünfte über die wirtschaftlichen oder personellen Verhältnisse zu erhalten.