Juristische Personen

Unter juristischen Personen versteht man Zusammenschlüsse von Personen- oder Sachgesamtheiten, die damit rechtsfähig werden.

Generell unterscheidet man zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Personen des privaten Rechts sind:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
  • eingetragene Genossenschaften (eG),
  • eingetragene Vereine (eV).

Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden,
  • Stiftungen,
  • Anstalten wie die Deutsche Bundesbank.
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